Lichte Wälder (OGD) (kantonaler Datensatz)
Das Schaffen und Erhalten von Lichten Wäldern ist ein wichtiges Naturschutzziel, das im Naturschutz-Gesamtkonzept des Kanton Zürich festgehalten ist. Im Rahmen des Aktionsplanes „Lichter Wald“ werden von der Abteilung Wald und der Fachstelle Naturschutz gemeinsam eine Vielzahl von Objekten geschaffen. Es ist erforderlich, eine Gesamtübersicht über die laufenden Projekte zu schaffen und sicherzustellen, dass eine hohe Qualität, Effektivität und Effizienz der Projekte auf die Dauer gewährleistet ist.
Lichte Wälder sind Waldflächen, die aufgrund natürlicher Gegebenheiten und / oder durch Eingriffe lange licht bleiben und den Lebensraum für seltene und gefährdete, auf Lichten Wald angewiesene Pflanzen- und Tierarten (Zielarten) bilden. Hauptzweck ist die Förderung seltener und gefährdeter Zielarten. Die Art und Zeitpunkte der Massnahmen sind darauf auszurichten und können je nach Zielarten und Standort sehr unterschiedlich sein. Die Umsetzung (Eingriffe in den Waldbestand) erfolgen im Einvernehmen mit Waldeigentümer und Bewirtschafter. Die Kartierung hat weder eigentümer- noch behördenverbindlichen Charakter.
Im GIS werden alle LiWa-Teil-Objektperimeter als Polygone geführt und periodisch aktualisiert. Die Objektperimeter entsprechen den Flächen, die für die Eignung der Lichten Wald Zielarten kartiert und als unterstützungsberechtigt beurteilt wurden und zeigen nicht die vorgenommenen oder geplanten Pflegeeingriffe.
Arteninformationen zu den einzelnen Teilobjekten liegen in einer eigenen Datenbank bei der Fachstelle Naturschutz vor. Aus diesen Informationen wird gemäss dem Aktionsplan Lichter Wald eine Punktzahl berechnet die zur Bewertung der Teilobjekte dient. Diese Punktzahl ist den Teilobjektperimetern als Attribut ebenfalls zugeordnet. Diese Arteninformationen können den verlinkten Teilobjektblättern (PDF) entnommen werden.
Lichte Wälder sind Waldflächen, die aufgrund natürlicher Gegebenheiten und / oder durch Eingriffe lange licht bleiben und den Lebensraum für seltene und gefährdete, auf Lichten Wald angewiesene Pflanzen- und Tierarten (Zielarten) bilden. Hauptzweck ist die Förderung seltener und gefährdeter Zielarten. Die Art und Zeitpunkte der Massnahmen sind darauf auszurichten und können je nach Zielarten und Standort sehr unterschiedlich sein. Die Umsetzung (Eingriffe in den Waldbestand) erfolgen im Einvernehmen mit Waldeigentümer und Bewirtschafter. Die Kartierung hat weder eigentümer- noch behördenverbindlichen Charakter.
Im GIS werden alle LiWa-Teil-Objektperimeter als Polygone geführt und periodisch aktualisiert. Die Objektperimeter entsprechen den Flächen, die für die Eignung der Lichten Wald Zielarten kartiert und als unterstützungsberechtigt beurteilt wurden und zeigen nicht die vorgenommenen oder geplanten Pflegeeingriffe.
Arteninformationen zu den einzelnen Teilobjekten liegen in einer eigenen Datenbank bei der Fachstelle Naturschutz vor. Aus diesen Informationen wird gemäss dem Aktionsplan Lichter Wald eine Punktzahl berechnet die zur Bewertung der Teilobjekte dient. Diese Punktzahl ist den Teilobjektperimetern als Attribut ebenfalls zugeordnet. Diese Arteninformationen können den verlinkten Teilobjektblättern (PDF) entnommen werden.