Gebäudevolumen (OGD) (kantonaler Datensatz)
Grössere standortgebundene Abwärmequellen (KVA, ARA) oder grössere Heizzentralen (z. B. Holzfeuerungen) können nur über Wärmeverbunde genutzt werden. Wegen des hohen Kostenanteils an den gesamten Anlagekosten sind neue Wärmenetze nur in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Wärmequellen sinnvoll. In überbauten Gebieten sind mindestens 20’000 m3 Volumen pro Hektare notwendig, um den Einsatz von Wärmenetzen zu rechtfertigen. In einem Gebiet mit energetisch modernisierten Bauten sind ungefähr 40’000 m3 Volumen pro Hektar notwendig. Werden in einem Quartier Neubauten erstellt, wäre eine Siedlungsdichte von etwa 80’000 m3 Volumen pro Hektar nötig.
Zulässige Geschosszahl:
In diesen Gebieten könnten aufgrund der möglichen Bebauungsdichte Wärmeverbunde realisiert werden. In Gebieten, die noch unüberbaut sind, müssen mindesten 3-geschossige Bauten zulässig sein, damit sie sich für Wärmeverbunde eignen. Weitergehende Abklärungen sind in jedem Fall notwendig.
Zulässige Geschosszahl:
In diesen Gebieten könnten aufgrund der möglichen Bebauungsdichte Wärmeverbunde realisiert werden. In Gebieten, die noch unüberbaut sind, müssen mindesten 3-geschossige Bauten zulässig sein, damit sie sich für Wärmeverbunde eignen. Weitergehende Abklärungen sind in jedem Fall notwendig.