ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Nutzungsplanung (Grundnutzung) (OGD) (kantonaler Datensatz)
Der Nutzungsplan (kantonal / regional und kommunal) ordnet die räumlichen Sachverhalte in genereller Weise: die Nutzung des Bodens, die Erschliessung, den Schutz usw., indem er eigentümerverbindlich und parzellenscharf Art und Mass der Nutzung festlegt (Art. 14 RPG). Der kantonale/regionale Rahmennutzungsplan legt die Landwirtschafts- und die überkommunalen Freihaltezonen fest, die für die Erholung der Bevölkerung nötig sind oder die ein Natur- und Heimatschutzobjekt bewahren. Der kommunale Rahmennutzungsplan - die Bau- und Zonenordnung - unterteilt das nicht durch über-geordnete Zonen bzw. Wald erfasste Gebiet in Bau-, Erholungs-, Freihalte- und Reservezonen (§46 PBG). Die Bau- und Zonenordnung (§ 45ff PBG) ordnet somit in genereller Weise die Nutzung des Bodens. Sie besteht aus Zonenplan sowie Bauordnung und regelt flächendeckend die Nutzung (Art, Mass), die Schutzaspekte, usw. Jede Fläche muss zwingend einer Zone mit der zugehörigen Zonenbestimmung zugeordnet sein.