Global Navigation

Film

Neue Richtlinen ab 1. Januar 2024

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kulturleitbilds 2024-27 wurden auch die Richtlinien und Auflagen der Ressorts der Dienstabteilung Kultur überarbeitet. Die angepassten Richtlinien und Auflagen für das Ressort Film sind auf unserer Website zu finden.

Ressort Film

Die Stadt Zürich gilt als Filmhauptstadt der Schweiz. Hier wird ein Grossteil der Schweizer Filmproduktionen hergestellt, und dem Publikum steht ein breites Filmangebot zur Verfügung: eine Vielzahl von Kinos, ein der Filmgeschichte gewidmetes Programmkino (das von der Stadt Zürich geführte Filmpodium), mehrere kleinere Filmfestivals und das zum Grossanlass herangewachsene Zurich Film Festival.

Förderung Filmproduktion

Der grösste Teil der Filmförderung der Stadt Zürich leistet seit ihrer Gründung im Jahr 2004 die Zürcher Filmstiftung. Rund 90 % der städtischen Mittel für den Film (7,8 Mio. Fr.) fliessen an die Zürcher Filmstiftung zur Unterstützung von Filmproduktionen. 

Förderung Filmkultur

Die Filmstiftung ist für die Filmproduktion zuständig. Die restlichen 10 % der städtischen Filmförderung fliessen in die sogenannte Filmkultur. Dazu zählen Institutionen im Bereich der Filmvermittlung wie der Filmclub Xenix, das Forschungs- und Archivierungszentrum Zürich der Cinémathèque suisse, die Promotionsagentur Swiss Films und der Verleih Trigon-Film sowie die regelmässig unterstützten Festivals Schweizer Jugendfilmtage, Videoex und Zurich Film Festival. Ebenfalls zum Bereich Filmkultur gehört die Woche der Nominierten, die im Rahmen des Schweizer Filmpreises im Filmpodium durchgeführt wird.

Weitere Informationen