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Fristerstreckung Steuererklärung beim Steueramt der Stadt Zürich

Verlängern Sie die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung: Fristerstreckung beim Steueramt der Stadt Zürich beantragen.

Fristerstreckung Steuererklärung 2023

Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit beim Steueramt eine Fristerstreckung zu beantragen. Die allgemeine Frist für die Beantragung einer Fristerstreckung für die Steuererklärung 2023 ist am 31. März 2024 abgelaufen. 

Falls Sie eine weitere Fristerstreckung von einer bereits verlängerten Frist wünschen, können Sie diese vor Ablauf der verlängerten Frist bis zum 30. November 2024 nochmals beantragen. 

Beachten Sie, dass die Fristerstreckung nur für steuerpflichtige Personen der Stadt Zürich möglich ist.

Für die Fristerstreckung der Steuererklärung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Fristerstreckung mit QR-Code

Abbildung Formularausschnitt mit QR-Code

Scannen Sie den QR-Code «E-Frist», der auf der Steuererklärung oder auf dem Schreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung aufgedruckt ist.

Sie gelangen direkt zum Formular «Fristerstreckung online». Die für die Fristerstreckung notwendigen Daten werden dabei mit dem Einlesen des QR-Codes automatisch ausgefüllt.

Fristerstreckung mit Formular

Beantragen Sie eine Fristerstreckung mit dem Formular «Fristerstreckung online». Die für die Fristerstreckung notwendigen Daten finden Sie auf Ihrer Steuererklärung oder auf dem Schreiben zu den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung. 

Fristerstreckung mit «Steuern verwalten»

Sind Sie bereits bei unserem Online-Service «Steuern verwalten» registriert?

Beantragen Sie ohne weitere Angaben eine Fristerstreckung. Melden Sie sich hierfür bei «Mein Konto» an und beantragen Sie in «Steuern verwalten» die Fristerstreckung mit dem Button «Fristerstreckung beantragen». Diese Option wird nach Ablauf der Frist nicht mehr angezeigt.

Fristerstreckung per Post

Sie können die Fristerstreckung auch schriftlich beantragen. Senden Sie Ihr Gesuch für die Fristerstreckung an die Adresse des Steueramts der Stadt Zürich: 

Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich

Frist abgelaufen

Verspätete Gesuche oder Gesuche über den 30. November des jeweiligen Jahres hinaus werden abgelehnt, sofern Sie nicht ausserordentliche Gründe (z. B. Krankheit, Todesfall in der Familie usw.) nachweisen. Begründete Gesuche können Sie schriftlich an das Steueramt der Stadt Zürich einreichen.

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