Steuerfuss & Steuerberechnung
Juristische Personen
Steuerfuss Steuerperiode 2024
Staatssteuerfuss | 98 % |
Gemeindesteuerfuss | 119 % |
Kirchensteuerfuss | 10.01 % |
Steuerfuss Steuerperiode 2023
Staatssteuerfuss | 99 % |
Gemeindesteuerfuss | 119 % |
Kirchensteuerfuss | 10.01 % |
Steuerfuss Steuerperiode 2022
Staatssteuerfuss | 99 % |
Gemeindesteuerfuss | 119 % |
Kirchensteuerfuss | 10.01 % |
Steuerfuss Steuerperiode 2021
Staatssteuerfuss | 100 % |
Gemeindesteuerfuss | 119 % |
Kirchensteuerfuss | 10.01 % |
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz des Steuerfusses erhoben.
Bundesgerichtsurteile zur Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen: Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflicht von juristischen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern nicht gegen die Religions- und Glaubensfreiheit verstösst
Steuerfüsse von älteren Steuerperioden und anderen zürcherischen Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich.
Steuerberechnung
Auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich kann mittels Steuerrechner die Gewinn- und Kapitalsteuer und/oder der Steuerrückstellung für ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften.die mutmasslich geschuldete Steuer berechnet werden.
Beteiligungsabzüge, interkantonale und internationale Steuerausscheidungen oder spezielle Steuersituationen etc. werden nicht berücksichtigt. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.