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Situationen juristische Personen

Steuerpflicht & Steuerbemessung

  • Persönliche Zugehörigkeit: Juristische Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Stadt Zürich befindet.
    Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht unbeschränkt; sie erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb der Stadt Zürich.
  • Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Juristische Personen mit Sitz oder mit tatsächlicher Verwaltung ausserhalb der Stadt Zürich sind steuerpflichtig, wenn sie in der Stadt Zürich beispielsweise Grundeigentum, eine Zweigniederlassung usw. begründen.
    Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die Teile des Gewinns und Kapitals, welche in der Stadt Zürich anfallen (bzw. liegen).
  • Steuerausscheidung: Die Steuerausscheidung für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke erfolgt im Verhältnis zu anderen Kantonen und zum Ausland nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung.

Unternehmenssteuern im Kanton Zürich

Auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich finden Sie alle Informationen für Unternehmen zu den Steuern im Kanton Zürich.

Spesenreglement

Die Steuerverwaltung bietet mittleren und grösseren Unternehmungen die Möglichkeit, ein Spesenreglement genehmigen zu lassen.  Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kantonalen Steueramts.

Sitzverlegung

Bei Verlegung des Sitzes in eine andere zürcherische Gemeinde kommt die Steuerhoheit für die laufende Steuerperiode vollumfänglich der Zuzugsgemeinde zu. 
 
Bei Verlegung des Sitzes in einen anderen Kanton werden der steuerbare Gewinn und das steuerbare Kapital verhältnismässig auf die beiden Kantone aufgeteilt. Der neue Sitzkanton nimmt dabei die Einschätzung und die Steuerausscheidung vor. 

Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr.
 
Bei einem Wegzug ins Ausland muss ein Zwischenabschluss erstellt werden. Die bislang nicht besteuerten stillen Reserven werden dabei zusammen mit dem steuerbaren Reingewinn bis zum Wegzug besteuert.

Steuerausscheidung

Juristische Personen, welche in der Stadt Zürich einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte führen, ihren Sitz aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer Steuerausscheidung. Gleiches gilt für diese nicht in der Stadt Zürich ansässigen Personen, wenn sie Grundeigentum in der Stadt besitzen.

Befindet sich ihr Sitz in einem andern Kanton oder im Ausland wird im Rahmen der Steuerveranlagung ebenfalls eine Steuerausscheidung durchgeführt.

Steuerbefreiung

Juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, können beim Kantonalen Steueramt ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramts:

Tax rulings – Steuerliche Vorbescheide

Bei Fragen über den Umfang der Steuerpflicht kann beim Kantonalen Steueramt Zürich ein verbindlicher Vorbescheid über die Art und Weise der Besteuerung eingeholt werden.

Informationen betreffend Begehren um amtliche Auskünfte und Vorbescheide finden Sie auf den Seiten des kantonalen Steueramts.

Weitere Informationen