Die geplante Gewinnsteuersatzsenkung stellt den zweiten Schritt der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) dar. Bereits mit dem ersten Schritt wurden Entlastungsmassnahmen für Unternehmen eingeführt. 2021 wurde der Gewinnsteuersatz von 8 auf 7 Prozent gesenkt, was für die Stadt Zürich jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken verursachte.
Die vorgesehene Senkung des Gewinnsteuersatzes um einen weiteren Prozentpunkt wird Stadt und Kanton Zürich empfindlich treffen und gemäss Schätzung des städtischen Steueramts zusätzlich jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von rund 110 Millionen Franken für die Stadt und rund 180 Millionen Franken für den Kanton mit sich bringen. Die erwarteten Steuerausfälle liegen somit um ein Vielfaches über den vom Kanton vorgenommenen Schätzungen. Aufgrund der grossen finanziellen Einbussen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, das Gemeindereferendum zu ergreifen und eine Volksabstimmung über die Änderung des Steuergesetzes zu verlangen. Aus den Reihen des Gemeinderats liegt ein analoger Antrag vor.
Attraktiver Standort für Unternehmen
Die Stadt Zürich verfügt als urbanes Zentrum über zahlreiche Vorteile und ist ein attraktiver Standort für Unternehmen. Ein grosser Anteil des Gewinnsteuerertrags ist auf Grossunternehmen zurückzuführen. Viele Grossunternehmen haben ihren Sitz in der Stadt Zürich massgeblich ausgebaut, was zeigt, dass sie langfristig auf dem Platz Zürich bleiben wollen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl juristischer Personen in der Stadt Zürich von 27 000 auf 37 000 gestiegen.
Die langfristige Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung erfordert auch in den kommenden Jahren hohe Investitionen in die Infrastruktur. Die Unternehmenssteuererträge sind ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Leistungen und zum Erhalt der Standortattraktivität. Steuerausfälle in Höhe von jährlich 110 Millionen Franken sind für die Stadt Zürich nicht zu verkraften. Eine höhere Verschuldung, ein Investitionsstopp oder eine Erhöhung des städtischen Steuerfusses wären die unerwünschten Folgen.
Ungenügende Gegenfinanzierung
Der Stadtrat begrüsst, dass der Kantonsrat für die von der Steuersatzsenkung besonders betroffenen Gemeinden Entlastungsmassnahmen beschlossen hat. Diese fallen mit 20 Millionen Franken pro Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren allerdings viel zu gering aus und kompensieren die zu erwartende Ausfälle bei weitem nicht.
Mangels ausreichender Gegenfinanzierungsmassnahmen können die erwarteten Steuerausfälle nur durch Steuererhöhungen bei den natürlichen Personen oder durch Leistungskürzungen kompensiert werden. In der Stadt Zürich kämen 90 Prozent der Steuerentlastungen umsatzstarken Unternehmen mit einem Gewinn von über einer Million Franken zugute. Von den zur Gegenfinanzierung notwendigen Massnahmen wäre jedoch die gesamte Kantonsbevölkerung betroffen.