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Wohnraumfonds startet 2025

Medienmitteilung

Ab 2025 können gemeinnützige Wohnbauträgerschaften Beiträge aus dem Wohnraumfonds beantragen, wenn sie Grundstücke und Liegenschaften kaufen und Wohnungen bauen und erneuern. Der Stadtrat hat die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt.

2. Oktober 2024

Die Wohnungsknappheit hat sich weiter akzentuiert. Die Stadt Zürich wächst und angesichts des hohen Preisniveaus auf dem Liegenschaftenmarkt braucht es zusätzliche Anstrengungen, um den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen zu halten.

Günstige Mieten trotz steigender Preise

Ab 2025 können gemeinnützige Wohnbauträgerschaften Mittel aus dem neu geschaffenen Wohnraumfonds beantragen. Die Abschreibungsbeiträge aus dem Fonds ermöglichen tiefere Mieten trotz steigenden Preisen für Grundstücke oder Liegenschaften und sollen so zusätzlichen günstigen Wohnraum schaffen. Beitragsberechtigt sind private Wohnbaustiftungen, -genossenschaften, gemeinnützige Aktiengesellschaften, Vereine sowie die städtischen Wohnbaustiftungen und die Stadt als Trägerin des kommunalen Wohnungsbaus.

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben im Juni letzten Jahres den Wohnraumfond in der Gemeindeordnung verankert und einem Objektkredit von 100 Millionen Franken sowie einem Rahmenkredit von 200 Millionen Franken zugestimmt. Der Stadtrat hat die Verordnung über den städtischen Wohnraumfonds vom 1. März 2023 (GR Nr. 2022/85) auf 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen werden mit separatem Beschluss verabschiedet.

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