Global Navigation

Klimaziele erreichen: Neuregelung von Dienstreisen bei der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich setzt sich für das Netto-Null-Klimaziel ein. Zur Erreichung dieses Ziels trägt auch die Neuregelung von Dienstreisen bei. Die Spesenbestimmungen wurden in diesem Zusammenhang überarbeitet.

28. August 2024

Die Stadt Zürich will bis ins Jahr 2040 klimaneutral sein. Für die Stadtverwaltung gilt Netto-Null bis 2035. Als Beitrag zur Erreichung dieses Klimaziels hat der Stadtrat Dienstreisen und die Rückerstattung von Reisespesen neu geregelt. Dazu wurden Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht (AB PR, AS 177.101) beschlossen. Diese treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dienstreisen sind nur noch dann zulässig, wenn sie unbedingt notwendig sind, und der Austausch nicht über digitale Kommunikationsmittel erfolgen kann. Für die verbleibenden Dienstreisen gelten neu folgende Regeln:

  • Öffentliche Verkehrsmittel (in erster Linie der Zug) sind anderen Verkehrsmitteln vorzuziehen.
  • Flugreisen sind nur ausnahmsweise zulässig, sofern wichtige Gründe vorliegen und müssen in jedem Fall bewilligt werden.
  • Unabhängig von der Flugdauer wird für Flugreisen nur noch Economy-Klasse vergütet.
  • Weiterhin sind für alle Flüge die CO2-Emissionen mittels eines Klimatickets einer anerkannten Organisation zu kompensieren.

Mit diesen Massnahmen soll ein weiterer Beitrag zur Erreichung des Klimaziels geleistet werden.

Zudem erfüllt der Stadtrat damit die beiden Postulate des Gemeinderats (GR Nr. 2021/405 betreffend vermehrte Durchführung von Dienstreisen per Bahn statt per Flugzeug und GR Nr. 2022/268 betreffend Reduzierung von Dienstreisen).

Weitere Informationen