Massgebend für die Höhe der auszugleichenden Teuerung ist der Stand des Zürcher Index der Konsumentenpreise (ZIK) per Ende Februar 2024 (Basis Dezember 2020 = 100). Der Index wird von Statistik Stadt Zürich geführt. Die Festsetzung der Teuerung ist im städtischen Personalrecht geregelt. Letztmals wurden die Lohnskala und die Löhne im April 2023 gestützt auf den Index‑Stand von Ende Februar 2023 von 104,5 Punkten der Teuerung angepasst. Ende Februar 2024 hat der Index einen Stand von 105,8 Punkten erreicht und damit den letztjährigen Wert um 1,3 Punkte beziehungsweise 1,2 Prozent überstiegen.
Dementsprechend wird per 1. April 2024 eine Teuerung von 1,2 Prozent ausgeglichen. Die Teuerungsanpassung erfolgt auf den ursprünglichen Löhnen und unabhängig von den Lohnanpassungen.