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Einhaltung der systematischen Lohngleichheit erneut bestätigt

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich will als Arbeitgeberin die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann sicherstellen. Dies ist eines der Ziele aus den Gleichstellungsplänen seit 2014 und wurde durch die Unterzeichnung der nationalen Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» im Jahr 2016 bekräftigt.

5. Mai 2022

Die Stadt Zürich hat im Jahr 2021 zum zweiten Mal nach 2017 das städtische Lohnsystem auf die Einhaltung der systematischen Lohngleichheit überprüft. Die Analyse wurde von Human Resources Management der Stadt Zürich durchgeführt. Die Resultate sind erneut erfreulich: Der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt 1,1 Prozent. Die Stadt Zürich liegt mit diesem Resultat deutlich unterhalb der Toleranzschwelle von 5 Prozent.

«Die Lohngleichheit ist ein wichtiger Grundsatz für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben. Wir müssen weiterhin Massnahmen treffen, damit innerhalb der Stadtverwaltung dieser Grundsatz umgesetzt und gelebt wird», sagt Stadtpräsidentin Corine Mauch dazu.

8,5 Prozent weniger Lohn für Frauen – 1,1 Prozent nicht erklärbar

Der Lohn der Frauen liegt im Durchschnitt 8,5 Prozent tiefer als jener der Männer. Die Faktoren Bildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, Dienstalter, berufliche Stellung und Anforderungsniveau der ausgeübten Funktion erklären 7,4 Prozentpunkte des Lohnunterschieds; es verbleibt eine unerklärte Lohndifferenz von 1,1 Prozent.

«Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» bleibt im Fokus

Die Sicherstellung der Lohngleichheit ist ein zentrales Anliegen der Stadt Zürich als Arbeitgeberin. Entsprechend ist dieses Ziel im Gleichstellungsplan 2019–2022 festgehalten und wird durch die Unterzeichnung der nationalen Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor durch die Stadt Zürich im Jahr 2016 bekräftigt.

«Die Stadt Zürich hat als grosse Arbeitgeberin im Wirtschaftsraum Zürich eine Vorbildfunktion», so Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. «Für uns als attraktive Arbeitgeberin ist gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit eine Selbstverständlichkeit. Wir setzen uns weiterhin aktiv für die Lohngleichheit und die Gleichstellung im Erwerbsleben ein.»

Vorgehen stützt auf anerkannte Analysemethode und externe Revision ab

Die Analyse der systematischen Lohngleichheit erfolgte mittels «Logib» dem Standard-Analyse-Tool des Bundes. Berücksichtigt wird dabei der Einfluss der persönlichen Qualifikationsmerkmale Ausbildung, Berufserfahrung und Dienstalter sowie der beiden arbeitsplatzbezogenen Merkmale Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes und berufliche Stellung auf den Lohn. Zusätzlich wird das Geschlecht als unabhängige Variable einbezogen und geprüft, ob dieses einen signifikanten Einfluss auf den Lohn hat. Die Analyseergebnisse wurden durch eine externe Revision überprüft und bestätigt.

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