Die Stadt Zürich verfügt über rund 180 Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen bei rechtlich selbständigen Dritten, die öffentliche Aufgaben oder Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit wahrnehmen. Der Stadtrat hat im letzten Jahr die Richtlinien zum städtischen Beteiligungsmanagement verabschiedet (STRB Nr. 941/2019). Diese sehen vor, dass die Stadt über eine generelle Beteiligungsstrategie verfügt. Die Strategie stellt den übergeordneten politischen Rahmen für das Beteiligungsmanagement dar und gibt in Zukunft insbesondere auch Hinweise auf Fragen im Zusammenhang mit dem Eingehen, der Ausgestaltung und dem Fortbestand der städtischen Beteiligungen. Die Zweckmässigkeit von Beteiligungen ist aufgrund der Dynamik im politischen und Marktumfeld periodisch zu überprüfen.
Zentrale Eckwerte
Der Stadtrat hat im Rahmen der Beteiligungsstrategie zentrale Eckwerte beschlossen (STRB Nr. 1062/2020). Unter anderem: Die Einflussnahme auf die Drittinstitutionen erfolgt grundsätzlich über die Eigentümerstrategien. Drittinstitutionen werden im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Stadt angehalten ihre soziale, ökologische und wirtschaftliche Verantwortung adäquat wahrzunehmen (zum Beispiel Anstellungsbedingungen, Gleichstellung und Nachhaltigkeit). Ebenfalls legt der Stadtrat Grundsätze fest in Bezug auf die Einsitznahme von städtischen Vertretungen in Leitungsorganen, zur Aufgabenerfüllung der Institutionen sowie zur Transparenz im Allgemeinen und gegenüber dem Gemeinderat im Besonderen.
Beteiligungen in drei Kategorien
In der Frage, wo Beteiligungen bei Drittinstitutionen zweckmässig sind, steht für den Stadtrat die Beurteilung des politischen Steuerungsbedarfs der jeweiligen Aufgabe im Vordergrund. Wichtige Kriterien sind die Hoheitlichkeit, die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit, die Abhängigkeit von Steuermitteln sowie die erforderliche Agilität.
Der Stadtrat hat die städtischen Beteiligungen in drei Kategorien A, B und C unterteilt (A = hohe Bedeutung, B = mittlere Bedeutung, C = übrige). Die Differenzierung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung und berücksichtigt das finanzielle Engagement einerseits sowie die politisch-gesellschaftliche Relevanz. Der Stadtrat überprüft die Zuordnung in der Regel alle vier Jahre. Im Fokus des Stadtrats liegen insbesondere die gewichtigen Beteiligungen der Kategorie A. Diese bedürfen in jedem Fall einer Eigentümerstrategie, die bis Ende Mai 2021 dem Stadtrat vorgelegt werden soll.