Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie am 31. März des aktuellen Kalenderjahrs erfüllen, damit Sie ein Gesuch stellen können:
- Sie wohnen in der Stadt Zürich.
- Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.
- Ihre Wohnung oder Ihr Haus wird mit Gas, Öl oder Holz geheizt.
- Sie beziehen keine Sozialhilfe.
Die Energiekostenzulage (in Franken) des Jahres 2024 für Haushalte beträgt je Haushaltsgrösse wie folgt:
Sie können bis spätestens am 30. September des aktuellen Kalenderjahres ein Gesuch einreichen. Sie können keine Gesuche stellen für bereits vergangene Jahre.
Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV schickt Ihnen innerhalb von 3 Monaten eine Verfügung per Post zu.
Um eine Energiekostenzulage zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.
Es ist nicht mehr möglich ein Gesuch einzureichen. Die Frist ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Gesuch auszufüllen:
- Schriftlich mit einem Formular per Post
- Mit einem digitalen ausgefüllten Formular per E-Mail
- Online auf der Website
Per Post
Wenn Sie das Gesuch per Post ausfüllen, schicken Sie es bitte an:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Energiekostenzulage
Postfach
8036 Zürich
Per E-Mail
Wenn Sie das Gesuch per E-Mail ausfüllen, schicken Sie es bitte an:
energiekostenzulage(at)zuerich.ch
Per Online-Formular
Sie können das Gesuch via Online-Formular ausfüllen.
(Die Frist für 2024 ist bereits abgelaufen und es werden keine Gesuche mehr entgegengenommen)
Sie können die Broschüre und das Gesuch auch telefonisch oder per E-Mail bestellen.
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Telefon +41 44 412 66 00