Wärmepumpen
Planen Sie den Ersatz Ihrer Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe? Stadt und Kanton Zürich unterstützen Sie dabei mit Förderbeiträgen.
Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags (städtische inklusive kantonale Förderung) und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Die Gesuche beinhalten sowohl die Förderbeiträge der Stadt als auch jene des Kantons.
Zusätzliche Fördergelder
Seit 1.1.2024 entrichtet der Kanton Zürich einen Bonus in Höhe von Fr. 3'000.– + Fr. 100.–/ kWth für Erdsonden-Wärmepumpen, die vollständig regeneriert werden können. Der Bonus wird für Liegenschaften in der Stadt Zürich als zusätzlicher Beitrag ausgezahlt.
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Wie setzen sich die Förderbeiträge zusammen?
Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):
Luft/Wasser-Wärmepumpe: Fr. 8000.– + Fr. 120.–/ kWth
Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe:
Anlagen bis 500 kWth: Fr. 16'000.– + Fr. 360.–/ kWth
Anlagen über 500 kWth: Fr. 96'000.– + Fr. 200.–/ kWth
In Fernwärmegebieten werden nur dann städtische Fördergelder ausbezahlt, wenn kein wirtschaftlicher Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden kann. Anlagen , die auch zur Kältenutzung mittels Kompressor eingesetzt werden, werden nicht gefördert. Es wird vorausgesetzt, dass die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben wird.
Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: Fr. 3'200.– + Fr. 80.–/ kWth
Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen mit vollständiger Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: Fr. 3'000.– + Fr. 100.–/ kWth
Seit 1.1.2024 entrichtet der Kanton Zürich einen Bonus in Höhe von Fr. 3'000.– + Fr. 100.–/ kWth für Erdsonden-Wärmepumpen, die vollständig regeneriert werden können. Der Bonus wird für Liegenschaften in der Stadt Zürich als zusätzlicher Beitrag ausgezahlt.
Ein weiterer Bonus des Kantons Zürich für die Installation von Wärmepumpen, die auf den Einsatz von Frostschutzmitteln verzichten, kommt in der Stadt Zürich aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht zur Anwendung.
Wann gibt es zusätzlich eine Restwertentschädigung?
Zusätzlich zu den Beiträgen für die Wärmepumpe gibt es eine Restwertentschädigung, wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Die Restwertentschädigung setzt sich zusammen aus einer Pauschale und einem variablen Teil:
- Die Pauschale von 4000 Franken gibt es für maximal 25-jährige Heizungen.
- Zusätzlich gibt es den variablen Teil für maximal 20-jährige Heizungen. Er ist abhängig vom Alter und der Grösse der Anlage. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher fällt die Restwertentschädigung aus.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
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Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.