Förderprogramm für Plug & Play Solaranlagen
Mit einer Plug & Play Solaranlage für den Balkon produzieren Sie auf einfache Weise eigenen Solarstrom, um ihn direkt im Haushalt zu verbrauchen. Sie reduzieren Ihren Netzbezug und damit Ihre Stromrechnung. Ausserdem leisten Sie einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die Stadt Zürich unterstützt Sie dabei mit einem Förderbeitrag von bis zu 400 Franken.
Förderbedingungen
- Das Förderprogramm gilt für alle Netzkundinnen und -kunden des ewz.
- Der Förderbeitrag wird für Plug & Play Solaranlagen mit Kaufdatum ab dem 1.1.2023 entrichtet.
- Die 1- oder 2-Panel-Anlage muss auf der Produktliste von topten.ch gelistet sein.
- Der Förderbeitrag beträgt 200 Franken pro Panel mit 250 W und maximal 30 Prozent vom Kaufpreis. Gefördert werden ein oder zwei Panele.
Beitragsgesuch einreichen
Sie beantragen Ihren Förderbeitrag direkt bei Topten. Dort finden Sie weitere Informationen, einen Ratgeber sowie Fragen & Antworten zum Thema.
Anlage anmelden
Für die Plug & Play Solaranlage benötigen Sie in der Regel keine Bewilligung. Sie müssen die Anlage aber bei ewz anmelden. Verlangen Sie bereits beim Kauf eine Konformitätserklärung der Anlage. Füllen Sie dann bitte das Anmeldeformular aus und laden Sie die Konformitätserklärung als Foto oder PDF hoch.
Vereinbarung Mieter-/Vermieterschaft
Mieter*innen benötigen für alles, was ausserhalb des Balkongeländers oder der Fassade montiert wird, die Einwilligung der Vermieterschaft. Casafair bietet für Balkonkraftwerke eine Mustervereinbarung an:
Wer braucht eine Bewilligung?
Plug-and-Play-Solaranlagen bis zu einer Flächevon 4 m² sind bewilligungsfrei. Steckerfertige Solaranlagen, die höchstens 600 Watt einspeisen (entspricht zwei Standardmodulen), müssen lediglich beim betreffenden Elektrizitätswerk angemeldet werden.
Davon ausgenommen sind steckerfertige Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Für diese muss eine Baubewilligung eingeholt werden.
Mieterinnen und Mieter, die eine steckerfertige Solaranlage installieren möchten, benötigen weiterhin das Einverständnis ihrer Vermieterschaft.
Mehr erfahren
Wie hoch ist der Förderbeitrag?
Der Förderbeitrag beträgt 200 Franken pro Panel mit 250 W und maximal 30 Prozent vom Kaufpreis. Gefördert werden ein oder zwei Panele. D.h. sie erhalten maximal 400 Franken.
Gibt es eine Vergütung für den nicht von mir selber verbrauchten Solarstrom?
- Ist kein intelligenter Stromzähler angeschlossen, erhalten Sie bis zum planmässigen Smart Meter Rollout eine jährliche Pauschalvergütung. Erstmals 2025 rückwirkend für das Jahr 2024. Die Höhe der Pauschale wird noch kommuniziert.
- Der Herkunftsnachweis (HKN) wird nicht vergütet, da für Plug & Play Solaranlagen keine ausgestellt werden können.
- Die vorzeitige Installation eines Smart Meters, ausserhalb des planmässigen Rollouts ist nicht möglich.
- Die Registrierung für die Pauschalvergütung wird ebenfalls an dieser Stelle kommuniziert.
Wer braucht eine Bewilligung?
Plug-and-Play-Solaranlagen bis zu einer Flächevon 4 m² sind bewilligungsfrei. Steckerfertige Solaranlagen, die höchstens 600 Watt einspeisen (entspricht zwei Standardmodulen), müssen lediglich beim betreffenden Elektrizitätswerk angemeldet werden.
Davon ausgenommen sind steckerfertige Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Für diese muss eine Baubewilligung eingeholt werden.
Mieterinnen und Mieter, die eine steckerfertige Solaranlage installieren möchten, benötigen weiterhin das Einverständnis ihrer Vermieterschaft.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.