Förderprogramme Solaranlagen
Stadt und Bund fördern die Installation von Solaranlagen. Mit einer subsidiären Förderung erhöht die Stadt die Beiträge des Bundes deutlich. Es müssen zwei Förderanträge (Stadt und Bund) gestellt werden.
Städtische Zusatzbeiträge
Die Förderung der Stadt besteht aus zwei Komponenten. Sie erhöht die Beiträge des Bundes und bezahlt zusätzlich Fördergelder für:
Notwendige Massnahmen am Gebäude:
- Statische Ertüchtigungen
- Asbestsanierungen
- Denkmalpflegerische Abklärungen
- Verstärkung des Hausanschlusses
sowie für:
- Kombinationen mit Dachbegrünung
- Fassadenanlagen (Ausrichtung PV-Module zur Winterstromproduktion)
Die Fördergelder im Überblick
Fördergeldrechner
Fördergeldrechner des Bundes:
Hinweise
- Es müssen zwei Förderanträge gestellt werden (Stadt und Bund).
- Bei Neubauten werden nur für denjenigen Teil der PV-Anlage Beiträge ausgerichtet, der über die gesetzliche Anforderung gemäss kantonalem Energiegesetz hinausgeht.
- Gesuche an die Stadt müssen zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden.
Fördergelder beantragen
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich:
Zur Förderplattform der Stadt Zürich
und beim Bund:
Höhere Einspeisevergütung seit 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 vergütet ewz den Besitzer*innen von Solaranlagen den ökologischen Mehrwert des ins Netz eingespeisten Solarstroms. Für den Herkunftsnachweis (HKN) werden aktuell zusätzlich 5 Rappen pro Kilowattstunde ausgezahlt. ewz kümmert sich um die HKN-Registrierung bei Pronovo und kommt für die Einwilligung zur HKN-Vergütung direkt auf die Besitzer*innen zu. Detaillierte Angaben erhalten Sie direkt von ewz.
Mehr erfahren
Wie setzen sich die Förderbeiträge zusammen?
Die Stadt Zürich entrichtet für Anlagen ab 2 kWp einen Pauschalbetrag von 4'400 Franken (Grundbeitrag).
Abhängig von der Leistung der Solaranlage werden zusätzliche Beiträge gewährt (Leistungsbeitrag):
bis 30 kWp: 420 Franken pro kW
ab 30 kWp: 330 Franken pro kW für jedes weitere kW ab 30 kW
ab 100 kWp: 300 Franken pro kW für jedes weitere kW ab 100 kW
Vom städtischen Förderbeitrag wird der Beitrag des Bundes abgezogen. Beiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.
Bei Neubauten werden nur für denjenigen Teil der PV-Anlage Beiträge ausgerichtet, der über die gesetzliche Anforderung hinausgeht.
Die Beiträge des Bundes betragen bis zu 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen. Sie setzen sich aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) überprüft die Beiträge jährlich. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse stellt es dem Bundesrat Antrag auf deren Anpassung.
Welche zusätzlichen Gelder erhalte ich für erforderliche Massnahmen an Bestandesbauten?
Der Eigentümerschaft einer bestehenden Liegenschaft können beim Bau einer PV-Anlage zusätzliche Kosten durch notwendige Massnahmen am Gebäude entstehen. Gefördert werden folgende Massnahmen:
- Statische Ertüchtigung des Daches: 250 Franken pro kWp, maximal 50'000 Franken
- Asbestsanierung: 250 Franken pro kWp, maximal 50'000 Franken
- Netzanschlussbeitrag zur Verstärkung des Hausanschlusses (inkl. notwendige Grabarbeiten): 250 Franken pro kWp, maximal 100'000 Franken
Die einzelnen Beiträge betragen jeweils höchstens 50 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt werden maximal 500 Franken pro kWp und höchstens 150'000 Franken für diese zusätzlichen Massnahmen ausgerichtet.
Förderung für notwendige denkmalpflegerische Abklärungen
Für denkmalpflegerische Abklärungen bei Gebäuden der Kategorie ISOS-A wird ein Beitrag von maximal 3'000 Franken ausbezahlt.
Förderung für Fassadenanlagen und die Kombinationen mit Dachbegrünung
Wenn eine PV-Anlage mit einer Dachbegrünung kombiniert wird, führt das meist zu höheren Kosten für die Solaranlage. Diese Kombination wird zusätzlich zum Beitrag für die Solaranlage mit 250 Franken pro kWp, maximal 10'000 Franken gefördert.
Gefördert wird die zur Winterstromproduktion geeignete Ausrichtung von Modulflächen (nach Osten, Westen oder Süden sowie in einem Neigungswinkel von 60 bis 90 Grad) wie beispielsweise an Fassaden. Dafür werden zusätzlich zum Beitrag für die Solaranlage 300 Franken pro kWp, maximal 60'000 Franken ausbezahlt.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.