Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Förderbeiträge
Die Förderbeiträge orientieren sich an der Anzahl Parkplätze, die mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. Sie betragen:
- bis zu Fr. 1'250.- pro Parkplatz für die Basisinfrastruktur inkl. Ladestation
- bei öffentlich zugänglichen Ladestationen zusätzlich Fr. 1'000.- pro Parkplatz
Da der Kanton ebenfalls Ladestationen fördert, müssen je nach Situation ein oder zwei Anträge gestellt werden. Details entnehmen Sie dem Abschnitt «Fördergelder beantragen».
Fördergeldrechner
Fördergelder beantragen
Der Kanton Zürich fördert ebenfalls Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Je nach Situation müssen ein oder zwei Förderanträge gestellt werden. Die kantonale Förderung wird vom städtischen Maximalbeitrag abgezogen. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
1. Das Fördergesuch beinhaltet nur die Erweiterung von Ladeinfrastrukturen mit bereits bestehender Basisinfrastruktur.
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch bitte nur auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Es gibt keinen kantonalen Beitrag.
2. Das Fördergesuch beinhaltet sowohl die Installation der Basisinfrastruktur als auch die Installation von Ladeinfrastrukturen.
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch sowohl auf der Förderplattform der Stadt Zürich als auch auf der Förderplattform des Kantons. Leiten Sie im Anschluss eine Kopie des kantonalen Entscheids über das untenstehende Kontaktformular weiter. Wir fügen Ihrem Gesuch die Kopie des kantonalen Entscheids hinzu.
Hinweis
Gesuche an die Stadt müssen zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden.
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Zusammensetzung Fördergelder
Die Förderbeiträge orientieren sich an der Anzahl Parkplätze, die mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. Sie betragen:
- bis zu 500 Franken pro Parkplatz für die Basisinfrastruktur (Unterverteilung inklusive Flachbandkabeln, Grundplatten usw. bis zu den entsprechenden Parkplätzen),
- 750 Franken für die Ladestationen bei Privaten,
- bei öffentlich zugänglichen Ladestationen zusätzlich Fr. 1'000.- pro Parkplatz.
In Neubauten werden nur noch die Ladestationen gefördert, jedoch nicht die Basisinfrastruktur.
Zeitlich unbefristet gilt für Ladeinfrastrukturen für elektrisch angetriebene Busse des öffentlichen Personennahverkehrs
- Maximal 40 Prozent der Kosten der Ladesäule und der Installation.
Detaillierte Beitragsbestimmungen
Ladeinfrastrukturen werden gefördert, wenn:
- Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird,
- ein Vertrag über den Bezug von ökologischem Mehrwert vorliegt oder
- sie eine Ökostromvignette aufweisen.
- Vorausgesetzt wird eine Schnittstelle mit freiem Ladepunkt Kommunikationsstandard (Open Charge Point Protocol) zur Einbindung in ein externes System.
- Die Ladeinfrastruktur wird ab Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre lang betrieben.
Für die Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen wird zusätzlich vorausgesetzt:
- Vorhandensein der gebräuchlichen Standard-Steckertypen bei einer Anschlussleistung von mehr als 22 kW
- Mehr als eine Ladesäule oder mehr als ein Ladepunkt pro Ladesäule erfordern ein Lastmanagementsystem oder eine vergleichbare Infrastruktur für den netzdienlichen Betrieb.
Für die Förderung von Ladeinfrastrukturen des öffentlichen Personennahverkehrs wird zusätzlich vorausgesetzt:
- Die Ladeinfrastrukturen verfügen über ein Lastmanagementsystem oder eine vergleichbare Infrastruktur für den netzdienlichen Betrieb.
Trolleybusfahrleitungen werden nicht gefördert.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.