Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz
Die Stadt Zürich fördert den vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen beim vorzeitigen Heizungsersatz finanziell unterstützt.
Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags (städtische und kantonale Förderung für die neue Heizung inklusive Förderbeitrag für den vorzeitigen Heizungsersatz) und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Nachfolgeprogramm geplant
Ab September 2024 kann nicht mehr garantiert werden, dass die Restwertentschädigung gemäss den aktuell geltenden Ansätzen und Bedingungen bewilligt wird. Falls Ihr Gesuch nach Ausschöpfung des Budgets bewilligt wird oder erst ab 2025 bewilligt werden kann und die fossil betriebene Heizung maximal 15 Betriebsjahre aufweist, ist das Beitragsgesuch automatisch im Nachfolgeprogramm beitragsberechtigt (vorbehaltlich der rechtskräftigen Inkraftsetzung der zugrunde liegenden Verordnung über Förderbeiträgen für den vorzeitigen Heizungsersatz (VFH)
Ist die zu ersetzende Heizung älter als 15 Jahre, kann keine Restwertentschädigung mehr gewährt werden.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Die Gesuche beinhalten sowohl die Förderbeiträge der Stadt als auch jene des Kantons.
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Beitragshöhe
Wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist, gibt es eine Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Die Restwertentschädigung setzt sich zusammen aus einer Pauschale und einem variablen Teil:
- Die Pauschale von 4000 Franken gibt es für maximal 25-jährige Heizungen.
- Zusätzlich gibt es den variablen Teil für maximal 20-jährige Heizungen. Er ist abhängig vom Alter und der Grösse der Anlage. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher fällt die Restwertentschädigung aus.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.