Erfahren Sie, welche Fördergelder Sie für Ihr Projekt in der Stadt Zürich beantragen können und welche Bedingungen gelten. Mit Hilfe des Fördergeldrechners berechnen Sie unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Förderbeitrags.
Fördergeldrechner
Heizungsersatz
Für den Ersatz Ihrer fossil betriebenen Heizung oder Elektroheizung durch eine erneuerbare Lösung erhalten Sie folgende Fördergelder von Stadt und Kanton:
Förderstellen | Die Stadt Zürich ergänzt die Förderung des Kantons. |
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Beitragshöhe | Maximale Förderbeiträge insgesamt: Anschlüsse bis 500 kWth: Anschlüsse über 500 kWth: Vorzeitiger Heizungsersatz: Sie erhalten einen zusätzlichen Beitrag, wenn Sie eine Gas- oder Ölheizung ersetzen, die jünger ist als 15 Jahre (Details siehe unten). Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems lohnen sich insbesondere die zusätzlichen Fördergelder des Kantons (Details siehe unten). |
Förderbedingungen | Die Liegenschaft wird an ein städtisches Fernwärmenetz angeschlossen. oder Die Liegenschaft wird an eine temporäre Heizzentrale angeschlossen, weil Fernwärme erst zukünftig verfügbar sein wird. In diesen Fällen gelten weitere Förderbedingungen. Auskünfte erteilt die |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Es müssen zwei Gesuche eingereicht werden (Stadt und Kanton). Das Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt |
Förderstellen | Die Stadt Zürich ergänzt die Förderung des Kantons. |
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Beitragshöhe | Maximale Förderbeiträge insgesamt: Anlagen bis 190 kWth: Anlagen ab 190 kWth: Vorzeitiger Heizungsersatz: Der Ersatz einer Gas- oder Ölheizung, die jünger ist als 15 Jahre, erhält zusätzliche städtische Fördergelder (Details siehe unten). Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems lohnen sich insbesondere die zusätzlichen Fördergelder des Kantons (Details siehe unten). |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Es müssen zwei Gesuche eingereicht werden (Stadt und Kanton). Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Förderstellen | Die Stadt Zürich ergänzt die Förderung des Kantons. |
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Beitragshöhe | Maximale Förderbeiträge insgesamt: Bei vollständiger Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel zusätzlich vom Kanton: Vorzeitiger Heizungsersatz: Der Ersatz einer Gas- oder Ölheizung, die jünger ist als 15 Jahre, erhält zusätzliche Fördergelder (Details siehe unten). Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems lohnen sich insbesondere die zusätzlichen Fördergelder des Kantons (Details siehe unten). |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Es müssen zwei Gesuche eingereicht werden (Stadt und Kanton). Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Die Stadt Zürich fördert den vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher ist Ihr Förderbeitrag. Der Förderbeitrag ist abhängig von den Betriebsjahren und der Leistung der Anlage. Es werden die nicht-amortisierten Investitionskosten entschädigt, basierend auf branchenüblichen Kostenpauschalen, siehe Tabellen weiter unten. |
Förderbedingungen | Die bestehende Gas- oder Ölheizung weist weniger als 15 Betriebsjahre auf. Die bestehende Gas- oder Ölheizung wird durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt. Das Gesuch für den vorzeitigen Heizungsersatz wird zusammen mit dem Beitragsgesuch für die Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss gestellt. In Gebieten mit angekündigter Gasnetzstilllegung gelten gesonderte Bedingungen für den vorzeitigen Ersatz von Gasheizungen und anderen Gasgeräten (Details siehe «Entschädigung»). |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Der vorzeitige Heizungsersatz muss gemeinsam mit der städtischen Förderung für die neue Heizung beantragt werden. Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Tabellen zur Berechnung der Beitragshöhe
Leistung der Heizung in kW | ≤ 5 | ≤ 10 | ≤ 15 | ≤ 20 | ≤ 25 | ≤ 30 | ≤ 35 | ≤ 40 | ≤ 45 | ≤ 50 | ≤ 60 | ≤ 70 | ≤ 80 | ≤ 90 | ≤ 100 | ≤ 200 | ≤ 300 | ≤ 400 | ≤ 500 | ≤ 600 | ≤ 700 | ≤ 800 | ≤ 900 | > 900 |
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Kostenpauschale in Fr. (inkl. MWST) | 20 600 | 21 700 | 23 800 | 24 900 | 26 000 | 27 100 | 28 200 | 29 200 | 30 300 | 31 400 | 33 600 | 35 700 | 37 900 | 40 000 | 42 200 | 63 800 | 72 500 | 87 600 | 102 700 | 116 800 | 131 900 | 147 100 | 162 200 | 177 300 |
Betriebsjahre | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
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Anteil der Investitionskosten in % | 93 | 87 | 80 | 73 | 67 | 60 | 53 | 47 | 40 | 33 | 27 | 20 | 13 | 7 | 0 |
Beispiel: Ersetzen Sie nach fünf Betriebsjahren Ihre Heizung mit einer Leistung von 10 Kilowatt, erhalten Sie 67 Prozent von 21 700 Franken (= 14 539 Franken). Betriebsjahre = Jahr des Geräteersatzes - Installationsjahr
Zuständige Stelle | Stadt Zürich |
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Entschädigungshöhe | In Gebieten mit angekündigter Gasnetzstilllegung entrichtet die Stadt Zürich eine Entschädigung für nicht amortisierte Gasgeräte. Die Entschädigung richtet sich nach den Investitionskosten der Gasheizung oder des Gasgeräts, abgestuft nach der Anzahl Betriebsjahre. |
Förderbedingungen | Die Gasheizung oder das Gasgerät wurde vor der Ankündigung der Stilllegung des Gasverteilnetzes installiert. Die Gasheizung oder das Gasgerät ist seit weniger als 15 Jahren in Betrieb. Es zählt die Zeitspanne zwischen dem Installationsjahr und dem Jahr, in dem das Gasgerät ersetzt wird oder die Gaszähler zurückgegeben werden. |
Fördergesuch einreichen | Das Entschädigungsgesuch können Eigentümer*innen nach Ersatz des Gasgeräts oder nach Demontage der Gaszähler auf der Beim Ersatz einer Gasheizung können Eigentümer*innen neben der Entschädigung allenfalls auch Fördergelder für die neue Heizung beantragen. Das Fördergesuch für die neue Heizung muss dann zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. In diesem Fall wird die Entschädigung für die bestehende Gasheizung gemeinsam mit dem Gesuch für die neue Heizung behandelt. Auskünfte erteilt die Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite |
Förderstellen | Kanton |
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Beitragshöhe | Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: bis 250m2 EBF Fr. 15 000.– pauschal |
Mehr erfahren | Externer Link: Website des Kantons Zürich |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden: Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. |
Förderstellen | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Falls die kantonalen Förderbedingungen nicht erfüllt werden, lohnen sich die städtischen Beiträge bei der Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: Es werden entweder die kantonalen oder die städtischen Förderbeiträge gesprochen. |
Fördergesuch einreichen | Das Gesuch für die städtische Förderung wird zusammen mit dem Beitragsgesuch für die Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss gestellt. Es kann sich folglich lohnen, die Förderung durch die Stadt standardmässig mit dem Heizungsersatz ebenfalls zu beantragen. Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Sonnenenergie
Für die Nutzung von Sonnenenergie – sei es als Solaranlage/Photovoltaik (PV) zur Stromproduktion oder als thermische Sonnenkollektoren für Warmwasser – erhalten Sie folgende Fördergelder von Stadt, Kanton und Bund:
Förderstellen | Die Stadt Zürich ergänzt die Förderung des Bundes (Pronovo). |
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Beitragshöhe | Maximale Förderbeiträge insgesamt: Grundbeitrag: Leistungsbeitrag: |
Zusätzliche Fördergelder | Die Stadt richtet zusätzliche Fördergelder aus für: Statische Ertüchtigungen, Asbestsanierungen, Verstärkungen von Hausanschlüssen, denkmalpflegerische Abklärungen, Kombinationen mit Dachbegrünung (Aufständerung der Solaranlage), Fassadenanlagen. Details siehe unten. |
Förderbedingung | Die gesetzlich vorgeschriebene Leistung bei Neubauten ist nicht förderberechtigt. |
Einspeisevergütung | ewz erstattet den gesetzlich vorgeschriebenen Rückspeisetarif für den ins Netz eingespiesenen Strom sowie dessen ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweis, HKN). Detaillierte Angaben bei Externer Link: ewz |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Es müssen zwei Fördergesuche eingereicht werden (Stadt und Bund). Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Förderstelle | Stadt Zürich | |
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Beitragshöhe | Statische Ertüchtigung | Fr. 250.–/kWp oder max. Fr. 50 000.– |
Asbestsanierung | Fr. 250.–/kWp oder max. Fr. 50 000.– | |
Verstärkung Netzanschluss inkl. Grabarbeiten | Fr. 250.–/kWp oder max. Fr. 100 000.– | |
Maximale Beitragshöhe | Für diese drei Massnahmen werden höchstens 50 Prozent der effektiven Kosten je Massnahme erstattet. Insgesamt werden für alle drei max. Fr. 500.–/kWp und höchstens Fr. 150 000.– gewährt. | |
Denkmalpflegerische Abklärungen (bei ISOS-A) | Maximal Fr. 3 000.– | |
Kombination PV und Dachbegrünung | Fr. 250.–/kWp oder max. Fr. 10 000.– | |
Fassadenanlagen | Die Stadt Zürich ergänzt für Fassadenanlagen die Förderung des Bundes (Pronovo): Für Modulflächen mit Ausrichtung nach Osten, Westen oder Süden sowie in einem Neigungswinkel von 60 bis 90 Grad: | |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Die Fördergelder werden zusammen mit der städtischen Förderung für die Solaranlage beantragt. Es gibt kein separates Gesuch. Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Förderstelle | Topten |
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Beitragshöhe | Ein oder zwei Solarpanele: Fr. 200.– pro Panel mit 250 W und max. 30 Prozent des Kaufpreises |
Förderbedingung | Die Anlage ist bei Externer Link: topten.ch |
Vereinbarung mit Vermietung | Mieter*innen benötigen für den Bau einer Plug-and-Play Solaranlage die Einwilligung der Vermieterschaft. Eine Mustervereinbarung finden Sie bei Externer Link: casafair |
Baubewilligung | Plug-and-Play-Solaranlagen bis zu einer Fläche von 4 m² sind bewilligungsfrei. Sie müssen lediglich bei ewz angemeldet werden. In Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung wird eine Baubewilligung benötigt. |
Einspeisevergütung | ewz vergütet zurückgelieferten Strom. Ist kein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) angeschlossen, erfolgt eine jährliche Pauschalvergütung. |
Anlage anmelden | Direkt bei Externer Link: ewz |
Fördergesuch einreichen | Gesuche sind innert 6 Monaten nach dem Gerätekauf (Rechnungsdatum) direkt auf Externer Link: topten.ch |
Förderstellen | Kanton |
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Beitragshöhe | Maximale Förderbeiträge insgesamt: Fr. 2 400.– + 1 000.– pro kWth* *ab Fr. 100 000: reduzierter Fördersatz von Fr. 500.–/kWth |
Mehr erfahren | Externer Link: Website des Kantons Zürich |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden: Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. |
Förderstellen | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Falls die kantonalen Förderbedingungen nicht erfüllt werden, lohnen sich die städtischen Beiträge für thermische Flachkollektoranlagen* mit einer Fläche von bis zu 10 Prozent der Energiebezugsfläche: Fr. 300.– pro m² Aperturfläche Es werden entweder die kantonalen oder die städtischen Förderbeiträge gesprochen. |
Förderbedingungen | Anlagen müssen mindestens die europäische Norm EN 12975 erfüllen und ein Qualitätslabel tragen. |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Gebäudesanierung
Gerade bei älteren Liegenschaften ist eine energetische Sanierung wirksam: Sie senkt den Energieverbrauch und erhöht den Wohnkomfort. Die Stadt Zürich ergänzt die Fördergelder des Kantons.
Förderstelle | Kanton Zürich |
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Beitragshöhe | Für Wärmedämmung Dach, Fassaden und Boden gegen Erdreich: Bei gleichzeitiger Installation einer Solaranlage auf den sanierten Dach- und Fassadenflächen: |
Zusätzliche Fördergelder | Kumulierbar mit den Förderprogrammen «Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus» und «Sanierung Fenster und Fassade bei Inventar- und Schutzobjekten» |
Mehr erfahren | Externer Link: Website des Kantons Zürich |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden: Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. |
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Fr. 70.– pro m² Energiebezugsfläche Maximaler Förderbeitrag pro Gebäude Fr. 400 000.– |
GEAK Plus erhalten | Von der Energieberatung Stadt Zürich Externer Link: GEAK |
Förderbedingungen | Der GEAK Plus liegt vor und ist nicht älter als 3 Jahre. Das Gebäude erreicht nach der Sanierung bei der Bewertung «Effizienz Gebäudehülle» gemäss GEAK Plus mindestens die Klasse C und eine Verbesserung um mindestens 2 Klassen im Vergleich zum Zustand vor der Sanierung. Beiträge nur für Sanierungen im Sinne von Umbauten und Umnutzungen; keine Beiträge für neue Anbauten, Ersatzneubauten oder Aufstockungen Beiträge nur für Liegenschaften von Privatpersonen, Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts sowie von städtischen Eigenwirtschaftsbetrieben und Wohnbaustiftungen; keine Beiträge für Liegenschaften von Bund, Kanton oder Stadt sowie selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts |
Zusatzbedingungen | Für vermietete Liegenschaften: Mietzinserhöhungen in Zusammenhang mit den geförderten Massnahmen nur im gesetzlichen Rahmen Keine Leerkündigungen und kein Verlassen der Wohnungen infolge Bauarbeiten, Ausnahmen in begründeten Fällen |
Zusätzliche Fördergelder | Kumulierbar mit den Förderprogrammen «Wärmedämmung» und «Sanierung Fenster und Fassade bei Inventar- und Schutzobjekten» |
Mehr erfahren | Externer Link: Website von GEAK |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn auf der Externer Link: Förderplattform Stadt Zürich |
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Fenster: Fr. 200.– pro m² Glasfläche Maximaler Förderbeitrag pro Gebäude: Fr. 400 000.– |
Förderbedingungen | Das Gebäude ist Bestandteil des Inventars der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte des Bundes, des Kantons oder der Stadt oder ist von einer Behörde unter Schutz gestellt. Das Einverständnis der städtischen oder kantonalen Denkmalpflege für die baulichen Massnahmen liegt schriftlich vor. Fenstersanierungen: Der U-Wert der Verglasung beträgt vor der Sanierung mehr als 1,1 W/m²K und danach höchstens 1,1 W/m²K. Fassadensanierungen: Der U-Wert der Fassade wird um mindestens 0,07 W/m²K reduziert und beträgt nach der Sanierung höchstens 0,5 W/m²K. Beiträge nur für Sanierungen im Sinne von Umbauten und Umnutzungen; keine Beiträge für neue Anbauten, Ersatzbauten sowie Aufstockungen Beiträge nur für Liegenschaften von Privatpersonen, Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts sowie von städtischen Eigenwirtschaftsbetrieben und Wohnbaustiftungen; keine Beiträge für Liegenschaften von Bund, Kanton oder Stadt sowie selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts |
Zusatzbedingungen | Für vermietete Liegenschaften: Mietzinserhöhungen in Zusammenhang mit den geförderten Massnahmen nur im gesetzlichen Rahmen Keine Leerkündigungen und kein Verlassen der Wohnungen infolge Bauarbeiten, Ausnahmen in begründeten Fällen |
Zusätzliche Fördergelder | Kumulierbar mit den Förderprogrammen «Wärmedämmung» und «Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus» |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch umfasst mehrere Schritte. Details finden Sie auf der Seite Fördergelder Sanierung mit Denkmalschutz |
Förderstelle | Kanton Zürich |
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Beitragshöhe | Gesamtmodernisierung nach Minergie-ECO: Gesamtmodernisierung nach Minergie-P: * Energiebezugsfläche vor der Sanierung |
Mehr erfahren | Externer Link: Website des Kantons Zürich |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn auf der Externer Link: Förderplattform Kanton Zürich |
Elektroladestationen
Stadt und Kanton Zürich fördern die Erstellung von Elektroladestationen.
Förderstellen | Die Stadt Zürich ergänzt die Förderung des Kantons. |
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Gegenstand der Förderung | Der Kanton fördert die Erstellung von Basisinfrastrukturen, die Stadt zusätzlich die Erstellung der Ladestationen selbst. |
Beitragshöhe Basisinfrastruktur | Maximale Förderbeiträge insgesamt (Stadt inkl. Kanton): Für die Basisinfrastruktur bei Wohnbauten: Bis 15 Parkplätze: Fr. 500.– pro Parkplatz Ab dem 16. Parkplatz: Fr. 300.– pro Parkplatz |
Beitragshöhe Ladestationen | Maximale Förderbeiträge (Stadt): Für nicht öffentlich zugängliche Elektroladestationen: Für öffentlich zugängliche Elektroladestationen: |
Förderbedingungen | Basisinfrastrukturen an Neubauten (Baufertigstellung im Jahr 2023 oder später) sind nicht förderberechtigt. Die Fördergelder für Basisinfrastrukturen und Elektroladestationen sind kumulierbar. |
Weitere Fördergelder | Der Kanton entrichtet zusätzliche Fördergelder für folgende Massnahmen - Elektroauto als Speicher Details direkt beim |
Fördergesuch einreichen | Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Für einen Förderanspruch muss eine schriftliche Eingangsbestätigung und Freigabe für das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Es müssen zwei Gesuche eingereicht werden (Stadt und Kanton). Beide Gesuche können auf der Das städtische Fördergesuch wird durch ewz bearbeitet. Antworten auf Ihre Fragen zur Gesuchsabwicklung und zur Auszahlung der Fördergelder erhalten Sie direkt bei |
Energieeffiziente Haushaltsgeräte
Als Bewohnerin oder Bewohner der Stadt Zürich profitieren Sie beim Kauf eines energieeffizienten Haushaltsgeräts von einem Förderbeitrag.
Förderstelle | Topten |
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Beitragshöhe | Max. 30 Prozent des Kaufpreises |
Förderbedingungen | Das Gerät ist bei Externer Link: topten.ch |
Vorgehen | 1. Gerät mit Topten-Label beim Händler Ihrer Wahl kaufen 2. Kaufquittung fotografieren oder scannen 3. Gesuchsformular ausfüllen und einreichen bei Topten |
Fördergesuch einreichen | Gesuche sind innert 6 Monaten nach dem Gerätekauf (Rechnungsdatum) direkt bei Externer Link: topten.ch |
Förderprogramme für Unternehmen
Die Stadt Zürich, der Kanton und der Bund fördern die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Wirtschaft und Gewerbe.
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Gegenstand der Förderung | StartUps in der Frühphase und gemeinnützige Organisationen (NPO), die einen Beitrag zum städtischen Klimaziel Netto-Null und/oder Umweltziel der intelligenten Ressourcennutzung leisten. |
Beitragshöhe | StartUps: Einmalige Investitionsbeiträge von Fr. 35 000.– bis Fr. 250 000.– NPO: Einmalige Projektbeiträge von Fr. 5000.– bis Fr. 100 000.– oder mehrjährige Betriebsbeiträge von Fr. 60 000.– bis Fr. 600 000.– während 2 bis 4 Jahren |
Förderbedingungen | Förderprogramm KlimUp |
Fördergesuch einreichen | Direkt auf der Externer Link: KlimUp-Plattform |
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Rp. 1.3 pro kWh bezogener Wirkenergie |
Förderbedingungen | Verbrauch pro Konsumstelle höher als 60 000 kWh/Jahr Nachweis der effizienten Verwendung von Energie mittels Abschluss und Umsetzung einer Zielvereinbarung |
Mehr erfahren | Direkt bei Externer Link: ewz |
Fördergesuch einreichen | Bitte kontaktieren Sie die Energieberatung für Unternehmen |
Förderstelle | EcoGastro |
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Gegenstand der Förderung | Ersatz gewerblicher Küchengeräte durch Geräte, die den Energieverbrauch nachweislich reduzieren (keine Neubeschaffung). |
Förderbedingungen | Das Gerät ist bei Externer Link: EcoGastro |
Fördergesuch einreichen | Der Förderbeitrag wird durch die akkreditierten Gerätehersteller und Verkaufsstellendirekt an die Endkund*innen weitergegeben. Es wird kein Fördergesuch gestellt. |
Hinweis:
Gerätehersteller können Geräte bei Externer Link:EcoGastro zertifizieren lassen.
Förderstelle | ProKilowatt |
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Gegenstand der Förderung | Stromeffizienzmassnahmen |
Beitragshöhe | Bis zu 30 Prozent der Investitionskosten |
Förderbedingungen | Förderung von Programmen, Projekten und Grossprojekten. Details direkt bei Externer Link: ProKilowatt |
Fördergesuch einreichen | Externer Link: ProKilowatt |
Förderstelle | Klimastiftung Schweiz |
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Gegenstand der Förderung | Klimafreundliche Innovationsprojekte von KMU aus der Schweiz und Liechtenstein mit bis zu 250 Mitarbeitenden |
Förderbedingungen | Innovationsprojekte sind bei Antragstellung noch nicht umgesetzt. Keine Gründung von Start-Ups |
Fördergesuch einreichen | Externer Link: Klimastiftung Schweiz |
Förderstelle | Stiftung KliK |
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Gegenstand der Förderung | Die Stiftung KliK unterstützt diverse Massnahmen, die den Energieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen senken. Dazu gehören beispielsweise der Heizungsersatz oder die Heizungsregulierung zum effizienteren Energieeinsatz. |
Förderbedingungen | Städtische Fördergelder und jene der Stiftung KliK schliessen sich gegenseitig aus. |
Fördergesuch einreichen | Externer Link: Stiftung KliK |
Beratungsangebote
Stadt und Kanton Zürich sowie der Bund bieten verschiedene kostenfreie oder vergünstigte Beratungsmöglichkeiten rund um das Thema Energie.
Die Energieberatung Stadt Zürich berät Sie zu folgenden Themen:
- Heizungsersatz und Heizungsoptimierung
- Gebäudesanierung und Energetische Erneuerung
- Solaranlagen
- Beratung Baubewilligung
- Energiesparen im Haushalt
- Energieeffizienz im Unternehmen
Der Kanton unterstützt verschiedene Beratungsangebote finanziell.
GEAK Plus | |
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Gegenstand der Förderung | Finanzieller Zuschuss für die Erstellung eines GEAK Plus oder einer gleichwertigen Gebäudeanalyse. Der GEAK Plus beinhaltet neben der energetischen Bewertung des Gebäudes Vorschläge zu Massnahmen mit Energiesparpotenzial, Kostenangaben und Tipps zum weiteren Vorgehen. |
Beitragshöhe | Ein- und Zweifamilienhäuser: Mehrfamilienhäuser und alle anderen Gebäudekategorien: |
Fördergesuch einreichen | Die Energieberater*innen reichen das Beitragsgesuch auf der kantonalen Förderplattform ein. Der Förderbeitrag muss anschliessend direkt in der Rechnung des Beratungsunternehmens an die Kundschaft abgezogen werden. |
Weitere Energieberatungsangebote direkt beim Externer Link:Kanton Zürich.
EnergieSchweiz und das Bundesamt für Energie bieten Information und Beratung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien an. Unter anderem finden Sie folgende Beratungsangebote:
- Infoline: Am Telefon oder per Online-Formular
- Impulsberatung «Erneuerbar Heizen»
- PEIK: Energieberatung für KMU
- Pinch: Durch Prozessoptimierung im Produktionsbetrieb Wärmeenergie sparen und Energiekosten senken
- Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Bund
Details direkt bei Externer Link:EnergieSchweiz
Steuerabzüge und Abgabenbefreiung
Der Kanton gewährt Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben.
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können unter Umständen von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise die Wärmedämmung, der Ersatz von Fenstern, Heizungen und Haushaltsgeräten mit grossem Stromverbrauch.
Details direkt beim Externer Link:Kantonalen Steueramt.
Für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb wird keine Verkehrsabgabe erhoben. Weitere Informationen direkt beim Strassenverkehrsamt: Externer Link:Verkehrsabgabe für Elektrofahrzeuge
Forschung, Bildung & Pilotprojekte
Stadt und Kanton unterstützen Pilotprojekte sowie Forschung und Weiterbildung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Der Kanton fördert Pilotprojekte zur Erprobung energiesparender Systeme und von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gegenstand der Förderung sind Versuchsprojekte, die der Erprobung und Anwendung neuer, aus der Forschung hervorgegangener Verfahren dienen, die aber noch nicht dem üblichen Baustandard entsprechen. Details direkt beim Externer Link:Kanton Zürich.
Die Stadt entrichtet Fördergelder für
- Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur rationellen Erzeugung und Verwendung von Elektrizität sowie zum Ersatz von fossilen Energieträgern.
Wenn Sie an einer Förderung für Forschung und Bildung interessiert sind, nehmen Sie noch vor Beginn der Arbeit Kontakt mit der Energieberatung auf. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und beantworten Fragen.
Weitere Förderprogramme der Stadt
Die Stadt fördert hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte: Das Förderprogramm Stadtgrün umfasst Vertikalbegrünungen, Dachbegrünungen, ökologisch wertvolle Aufwertung von Aussenräumen, Entsiegelung, Baumpflanzungen sowie Erhalt und Pflege wertvolle bestehender Bäume.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr