Das gesamte Stadtgebiet Zürichs gilt als Wildschonrevier. Um dieses kümmern sich die Mitarbeitenden der Wildhut von Grün Stadt Zürich. Sie stehen der Bevölkerung bei Fragen zur Verfügung.
Seit 1. Januar 2023 gilt im Kanton Zürich das neue Kantonale Jagdgesetz. Es sorgt für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für wildlebende Säugetiere und Vögel.
Einiges davon betrifft auch die Bevölkerung:
- Fütterungsverbot von Wildtieren: Wild lebende Tiere wie Tauben, Füchse und Greifvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von 200 Franken bestraft. Mit Kleinmengen dürfen Sing- und Wasservögel sowie Eichhörnchen weiterhin gefüttert werden.
- Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand: Während der Brut- und Setzzeit, vom 1. April bis 31. Juli, müssen Hunde in Wäldern und bis 50 m vom Waldrand entfernt an die Leine genommen werden.
- Verbot von Stacheldrahtzäunen: Binnen einer Übergangsfrist von drei Jahren müssen alle Stacheldrahtzäune im Wald und auf offener Flur entfernt und durch moderne Mittel ersetzt werden.
- Schalten Sie den Warnblinker ein und halten Sie das Fahrzeug an.
- Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
- Verständigen Sie die Polizei, Tel. 117 oder die Wildhut (Telefonnummern unten).
- Seien Sie vorsichtig, da verletzte Wildtiere unter Stress stehen und gefährlich werden können. Nähern Sie sich dem Tier nicht!
- Warten Sie auf die Polizei oder die zuständige Person der Wildhut.
- Der Unfall mit einem Wildtier ist nicht strafbar, das Unterlassen der Meldung hingegen schon.