
Als dämmerungs- und nachtaktives Wildtier fällt der Steinmarder den meisten Menschen normalerweise kaum auf.
Steinmarder sind Allesfresser. Sie lieben reifes Obst, Nüsse, Mäuse, Eier, Jungvögel, einfach alles, was frisch und nicht gammelig ist. Er ist ein echter Feinschmecker, der die abwechslungsreiche Nahrung bevorzugt.
An seinen Unterschlupf stellt der Steinmarder einzig den Anspruch, dass er trocken und windgeschützt ist. Dachstöcke und Estriche sind geradezu ideal für ihn.
Generell
Der Steinmarder stellt in einer urbanen Umgebung ein hygienisches Problem dar, da er Wirt für viele innere und äussere Parasiten ist, wie zum Beispiel Zecken. Zudem stinkt er sehr streng und lässt seinen Kot überall liegen. In Bezug auf Viruserkrankungen müssen vor allem Tollwut und Staupe erwähnt werden.
Empfehlung
Nicht füttern! Auch Vogelfutter und Katzenteller oder herum stehende Abfallsäcke sind bei Mardern beliebt. Komposthaufen sollten zugedeckt werden.
Auto
Der schlanke und wendige Steinmarder klettert gerne abends unter die Motorhauben von frisch abgestellten Autos. Da er in menschlicher Nähe nur wenig Aufwand für die Nahrungsbeschaffung braucht, geniesst er die Abwärme vom Motor und knabbert gerne Gummiteile und Isolationen an.
Empfehlung
Nach Möglichkeit, das Auto in einer Garage abstellen.
Haus
Der Gestank von Exkrementen und Nahrungsresten des Marders kann lästig werden. Auch Beschädigungen an Dächern durch Herausreissen der Wärmeisolationsmatten können grosse Kosten verursachen. Vor allem im Frühling, wenn die Jungen aufgezogen werden, treten durchaus erhebliche Lärmbelästigungen auf.
Empfehlung
Am besten nehmen Sie mit der Wildhut Kontakt auf. Denn akustische Mittel verlieren nach wenigen Tagen ihre Abschreckung. Geruchliche Vergrämungsmittel sind in der Regel wirkungslos. Auch das mancherorts empfohlene Ausbringen von Haaren, egal ob von Hund oder Mensch, nützt nichts.
Haustiere
In einem Hühnerhof oder einem Taubenschlag kann der Steinmarder grosse Schäden anrichten. Auch Meerschweinchen in einem Freigehege, jungen Katzen oder Kaninchen kann er gefährlich werden.
Empfehlung
Tierbehausungen mit robustem, kleinmaschigem Drahtgitter einzäunen.
Gesetzliche Bestimmungen
Eine Privatperson darf Steinmarder weder fangen noch töten. Das eidgenössische Jagdgesetz zählt den Marder zu den jagdbaren Wildtieren. Dies bedeutet, dass nur jagdberechtigte Personen das Tier fangen oder töten dürfen. Verboten sind gemäss der Jagdverordnung auch Schlingen, Gift und Fallen (ausgenommen Kastenfallen zum Lebendfang). Zudem muss die Schonzeit vom 16. Februar bis zum 31. August eingehalten werden. In dieser Zeit ziehen die Marder ihre Jungen auf.
Wildschonrevier Zürich
Die Stadt Zürich ist ein Wildschonrevier. Der Einsatz einer Schusswaffe zum Töten von Wildtieren ist auf dem ganzen Stadtgebiet nur der Wildhut erlaubt. Beim Einsatz einer Kastenfalle ist die Wildhut deshalb in jedem Fall zu benachrichtigen.
Zudem: Wird ein Marder gefangen oder getötet, übernimmt oft ein Konkurrent aus der Umgebung das freigewordene Revier.