In den folgenden Abschnitten sind die Gebühren gemäss der Abfallverordnung und Verordnung über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung aufgeführt. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
*Diese Gebühr gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis ins Jahr 2026. Für die Folgejahre legt der Stadtrat die Gebühren im festgelegten Rahmen von 10 bis 50 Franken pro Vollzeitstelle fest.
Hinweis: In der Stadt Zürich wird eine Abfallgrundgebühr pro Vollzeitstelle eines Unternehmens erhoben. Zusätzlich fällt eine Mengengebühr nach Leerungen und Füllmenge an.
**Diese Gebühr gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis ins Jahr 2026. Für die Folgejahre legt der Stadtrat die Gebühren im festgelegten Rahmen von 30 bis 80 Franken pro Wohneinheit fest.
Hinweis: In der Stadt Zürich wird eine Abfallgrundgebühr pro Wohneinheit erhoben. Eigenheimbesitzer*innen bezahlen diese Gebühr in der Regel direkt, während Mieter*innen sie über die Miet-Nebenkosten berappen.
Hinweise: Jeder Liegenschaft ist ein Entsorgungs-Standort mit Containern von Entsorgung + Recycling Zürich zugewiesen. Dieser darf nur von den Bewohner*innen der zugewiesenen Liegenschaften benutzt werden. Die Kosten werden durch eine Gebühr finanziert, die die*der Liegenschaftseigentümer*in bezahlt. Die Höhe dieser Mengengebühr ist abhängig von der Grösse des Bioabfallcontainers. Ein Teil der Kosten für die Abfuhr biogener Abfälle wird über die Grundgebühren gedeckt.
Wo der Platz für einen zusätzlichen Bioabfallcontainer auf Privatgrund fehlt, stellt die Stadt öffentlich zugängliche Container bereit. Entsorgung + Recycling Zürich entwickelt eine entsprechende Lösung. Die Umsetzung wird bis im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Danke für Ihre Geduld.
Hinweis: Dieser Gebührenanteil am Kaufpreis wird nach dem Verkauf an die Stadt Zürich überwiesen. Die Stadt finanziert damit die Kehrichtabfuhr und die Verwertung in der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz. Im Kaufpreis sind zusätzlich die Kosten für die Produktion der Säcke sowie ein Aufschlag des Detailhandels enthalten. Der Verkaufspreis kann je nach Verkaufsgeschäft variieren.
*Reguläre Gebühren gemäss neuer Gebührenverordnung
Die Grundgebühr pro Wohneinheit wird durch Entsorgung + Recycling Zürich bei den Eigentümer*innen der Liegenschaften eingezogen. Die Mengengebühr errechnet sich anhand des Trinkwasserverbrauchs und wird von der Wasserversorgung Zürich in Rechnung gestellt – ebenfalls bei der Eigentümerschaft. Der Wasserverbrauch in Haushalten beträgt durchschnittlich etwa 60 Kubikmeter pro Person und Jahr, was eine reguläre Abwasser-Mengengebühr von knapp 100 Franken pro Person und Jahr ergibt. Mieter*innen bezahlen die Abwassergebühr in der Regel über die Miet-Nebenkosten.
Unternehmen, die stark verschmutztes Abwasser in die Kanalisation einleiten, werden künftig mehr bezahlen müssen. Dieser sogenannte «Starkverschmutzerzuschlag» erhöht die Kosten je nach Verschmutzungsgrad des eingeleiteten Abwassers. Davon betroffen sind einzelne Industrieunternehmen und städtische Verwaltungsbetriebe.
Wer Regenwasser sammelt und etwa für die Toilettenspülung nutzt, muss dafür künftig keine Mengengebühr mehr bezahlen. Zudem wird die flächenabhängige Grundgebühr für Regenabwasser neu um bis zu 100 Prozent reduziert, wenn Regenwasser nicht über die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern zum Beispiel über eine bewilligte Anlage versickert.