Die kommunale Energieplanung konzipiert die sichere, wirtschaftliche und fossilfreie Versorgung der Stadt Zürich mit Wärme und teilweise Kälte.
Dafür schätzt sie den künftigen Energiebedarf ab, legt die Nutzung der erneuerbaren Energien und Abwärme fest und bezeichnet die hierfür notwendigen Massnahmen.
Die geeigneten Energieträger müssen identifiziert und deren Nutzung koordiniert werden, um einen raschen Ersatz fossiler Heizungen zu ermöglichen. Für Gebiete, in denen eine individuelle Wärmeerzeugung vieler Liegenschaften schwierig oder nicht machbar ist, übernimmt die Energieplanung die Planung und räumliche Koordination einer leitungsgebundenen Versorgung mit thermischen Netzen.
Das Konzept «Energieversorgung 2050» bildet die Grundlage zur Erreichung der Ziele für eine 2000-Watt-Gesellschaft. Das Konzept wurde im Zeitraum 2008 – 2015 entwickelt und basiert auf der Modellierung der zukünftigen Wärme- und Stromnachfrage im Gebäudesektor. Das Konzept berücksichtigt u.a. die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energien, die erforderlichen Versorgungssysteme, die bauliche und räumliche Entwicklung sowie die Wirkung von Energieeffizienzmassnahmen.
Die Energieplanung der Stadt sieht gestützt auf die städtische Energiepolitik einen grossen Ausbau der leitungsgebundenen Energieversorgung in bestimmten Gebieten der Stadt Zürich vor. Der Umsetzungsplan ist ein operatives Instrument für den Ausbau der thermischen Netze. Der Umsetzungsplan soll sicherstellen, dass der Ausbau abgestimmt mit der Energieplanung und der Baukoordination nach einheitlichen Regeln erfolgt. Das Planwerk legt den zeitlichen Ablauf des Ausbaus fest.
Die Stadt Zürich hat zum Ziel, den CO₂-Ausstoss bis 2040 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Transformation der Wärmeversorgung ist dafür von entscheidender Bedeutung. Um dieses Generationenprojekt umzusetzen, sind Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Der Stadtrat hat dazu erstmals eine Wärmeversorgungsverordnung (WVV) verabschiedet, welche am 8. Juni 2022 durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Weiter hat der Stadtrat im Juni 2023 die Ausführungsbestimmungen zur WVV beschlossen (STRB 1653/2023). Sie definieren die Regeln für die Umsetzung der Transformation und die Stilllegung des Gasverteilnetzes. Am 1. Juli 2023 traten beide in Kraft.
Das Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG, LS 730.1) verlangt die Durchführung einer Energieplanung. Diese soll im Bereich der Energieversorgung und -nutzung Entscheidungsgrundlage für Massnahmen der Raumplanung, für die Projektierung von Anlagen und für Fördermassnahmen sein. Gemäss dem Energiegesetzes (EnerG) ist der Kanton verpflichtet, eine kantonale Energieplanung durchzuführen. Auf kommunaler Ebene kann der Kanton die Durchführung der kommunalen Energieplanung verlangen. Laut dem Energiegesetz kann die Energieplanung für das Angebot der Wärmeversorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern Gebietsausscheidungen enthalten, die insbesondere bei Massnahmen der Raumplanung als Entscheidungsgrundlage dienen.
Energiegesetz Kanton Zürich (EnerG, LS 730.1)
Übergeordnete Energieinfrastrukturen sind standortgebunden. Ihr Hauptzweck besteht darin, langfristig Energie bereitzustellen oder zu transportieren. Die räumliche Festlegung solcher Infrastrukturen erfolgt im regionalen Richtplan der Stadt Zürich. Der regionale Richtplan enthält konkrete Karteneinträge für bestehende und geplante Leitungen und Anlagen.
EnerGIS, die Energiekarte der Stadt Zürich, zeigt adressgenau auf, welche Energieträger zur Verfügung stehen. Basierend auf dem Standort Ihrer Liegenschaft erhalten Sie Empfehlungen für eine klimafreundliche Heizlösung, vergleichbare Umsetzungsbeispiele in Ihrem Quartier sowie einen Einblick in die Energieplanung der Stadt Zürich.
Neben EnerGIS gibt es weitere Karten mit Informationen zur umweltfreundlichen Energieversorgung Ihrer Liegenschaft und Ihres Quartiers. Geben Sie die Adresse Ihres Gebäudes ein und lassen Sie sich Kartenlinks erstellen.