In der kostenfreien Erstberatung zeigt Ihnen eine städtische Fachperson vor Ort, welche Energiesparpotenziale in Ihrem Unternehmen bestehen und von welchen Fördergeldern Sie profitieren können. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
Die Energetische Betriebsoptimierung ist die Umsetzung von betrieblichen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Gebäudetechnik. Das Effizienzpotenzial in Unternehmen ist gross: Mit wenigen Massnahmen lassen sich in einem durchschnittlichen Unternehmen 10 bis 15 Prozent der Energiekosten einsparen.
Ob Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Verwaltung, Schulen oder Wohnbau: Überall gibt es Möglichkeiten Energie effizienter zu nutzen. Die Massnahmen lösen keine oder keine grösseren Investitionen aus und bringen darum ökonomische und ökologische Vorteile.
Das ewz unterstützt Sie dabei, Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen optimal auszuschöpfen. Vom reinen Energiemonitoring bis zur Identifizierung und Überwachung von Optimierungsmassnahmen.
Auch Ihr Unternehmen hat Anspruch auf Beratungsleistungen, wenn Sie Besitzer*in der Liegenschaft sind. Unter folgendem Link erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themen Gebäudesanierung, Heizungsersatz, Solaranlagen und Baubewilligungen.
Für ihr KMU erhalten Sie Unterstützung und nützliche Informationen, wie Sie mit Ihren Ressourcen verantwortungsvoll und sparsam umgehen können.
Sind Sie ein KMU und möchten Ressourcen effizienter nutzen und die Betriebskosten tief halten? Sie denken unternehmerisch und möchten Ihren Betrieb für die Zukunft besser aufstellen? Ihnen sind Nachhaltigkeit und ein gutes Image bei Ihren Kundinnen und Kunden sowie Ihren Mitarbeitenden wichtig? Dann empfehlen wir Ihnen den Öko-Kompass, eine Umweltberatung für KMU.
Kein langfristiger Erfolg ohne Kostenkontrolle. Das gilt erst recht für kleine und mittlere Unternehmen. Die ewz Energiespartipps unterstützen Sie dabei, Ihr Sparpotenzial voll auszuschöpfen und die Umwelt zu schonen.
Mit der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweiz klare Ziele gesetzt: Sie will die Energieeffizienz steigern und fossile Energien schrittweise durch erneuerbare Energien ablösen. Energieartikel, Energiegesetz, Stromversorgungsgesetz und das CO₂-Gesetz sind Teile des Instrumentariums für eine nachhaltige schweizerische Energiepolitik. Neben diesen Grundlagen von Bund und Kanton sind auch die städtischen Energieziele, Strategien und Massnahmen von Relevanz.
Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh/a oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh/a pro Verbrauchsstätte sind Energie-Grossverbraucher. Sie müssen eine Energieanalyse durchführen. Daraufhin können sie zu Massnahmen verpflichtet werden oder sie schliessen mit der Baudirektion oder dem Bund eine Zielvereinbarung ab. Das Ziel der Grossverbraucher-Vereinbarung ist die Steigerung der Energieeffizienz über einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren.
Grossverbrauchern, die eine Energieanalyse durchführen müssen, stehen grundsätzlich drei Wege zur Auswahl:
- Universalzielvereinbarung (UZV) mit einer vom Bund beauftragten Organisation, zum Beispiel der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der Cleantech Agentur Schweiz (act). Ziel der Vereinbarung ist eine Steigerung der Energieeffizienz um 1.5 Prozent pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren.
- Kantonale Zielvereinbarung (KZV) mit einer zuständigen Stelle des Kantons. Die Ziele zur Effizienzsteigerung sind die gleichen wie bei einer UZV.
- Energieverbrauchsanalyse (EVA): Falls keine Zielvereinbarung abgeschlossen wird, wird der Grossverbraucher vom Kanton aufgefordert, eine EVA durchzuführen. Die zu realisierenden Massnahmen zur Energieverbrauchsreduktion werden durch den Grossverbraucher selbst im sogenannten «EVA-Tool» deklariert und anschliessend durch den Kanton genehmigt. Die zur Umsetzung deklarierten Massnahmen sind innert drei Jahren auszuführen.
Grossverbraucher können sich den Netzzuschlag, der zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz erhoben wird, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen teilweise oder vollständig zurückerstatten lassen. Zudem kann ein Unternehmen mit einer Zielvereinbarung auch vom ewz.effizienbonus von 1.3 Rappen pro kWh bezogener Wirkenergie profitieren.
Gesetzliche Grundlagen für Grossverbraucher im Kanton Zürich
Unternehmen mit einem Elektrizitätsverbrauch von weniger als 0.5 GWh/a pro Verbrauchsstätte können eine freiwillige Zielvereinbarung mit dem Bund abschliessen. Die Ziele werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, den vom Bund beauftragten Organisationen (EnAW oder act) und dem Bund erarbeitet und geprüft. Es stehen dabei verschiedene Zielvereinbarungsmodelle zur Verfügung. Die Massnahmen und Zielgrössen orientieren sich bei jedem Modell am wirtschaftlichen Potential im Unternehmen.
Energie sparen lohnt sich ganz besonders für diejenigen Kundinnen und Kunden im ewz-Versorgungsgebiet der Stadt Zürich, deren Verbrauch pro Konsumstelle über 60'000 kWh pro Jahr liegt. Bei Nachweis der effizienten Verwendung von Energie profitieren sie vom ewz.effizienzbonus von 1.3 Rappen pro kWh bezogener Wirkenergie.
Eine freiwillige Zielvereinbarung kann auch als Grundlage für einen Zielvorschlag verwendet werden, um sich von der CO₂-Abgabe zu befreien.
Die Themen Energiesparen und Energieeffizienz gewinnen in der Gesellschaft stetig an Bedeutung. Doch wie ist es am Arbeitsplatz? Das Sparpotential in Unternehmen liegt je nach Branche bei 10 bis 30 Prozent. Das tägliche Verhalten der Mitarbeitenden trägt entscheidend dazu bei, ob ein Unternehmen sein Energiesparpotenzial ausschöpfen kann. Die Energieberatung Stadt Zürich unterstützt sie bei Bedarf mit Schulungen und weiteren Sensibilisierungsmassnahmen.
Für Unternehmen und Mitarbeitende
Wir entwickeln ein individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Schulungsprogramm. Das kann ein Workshop, eine Ausstellung oder ein langfristiges Programm mit mehreren Modulen sein.
- Sie machen Ihr Engagement für Nachhaltigkeit im ganzen Unternehmen sichtbar und können es in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht auch nach aussen kommunizieren
- Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für einen sorgsamen Umgang mit Energie und motivieren die Menschen in Ihrem Umfeld, einen eigenen Beitrag zu leisten.
- Sie stärken den Teamgeist Ihrer Mitarbeitenden und fördern eine positive Unternehmenskultur.
Für Mieter*innen
Wir bilden interessierte Personen in Ihrer Wohnsiedlung zu Energiesparlotsen aus. Diese geben Energiespartipps in der Nachbarschaft ab und verteilen stromsparende Hilfsmittel.
- Die Bewohner*innen profitieren von messbaren Einsparungen bei Strom, Heizwärme und Wasser.
- Die Energiesparlotsen fördern den partnerschaftlichen Umgang unter den Wohnparteien.
Mit Sensibilisierungsmassnahmen, Informationsanlässen sowie Aus- und Weiterbildungen fördert die Energieberatung das Verständnis und das Grundwissen zum Thema Energie. Die Energieberatung baut Hemmnisse ab, welche die Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen oftmals mindern oder gar verhindern können.
Die Energieberatung Stadt Zürich entwickelt verschiedene Lösungsansätze um das Verständnis zum Thema Energie zu fördern. Im Fokus der Dienstleistungen stehen Privatpersonen, Familien, Schulen sowie Unternehmen und deren Mitarbeitende.
Die Stadt Zürich, der Kanton und der Bund fördern die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Wirtschaft und Gewerbe. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über alle Förderprogramme, sowie jene speziell für Unternehmen.
Förderprogramme für Unternehmen
Ein Unternehmen kann von einer umfassenden Energieberatung zu den Themen Energieeffizienz (Strom und Wärme), Elektromobilität und Sensibilisierungsmassnahmen, sowie erneuerbare Energien und Förderbeiträge profitieren.
Das Ziel ist immer die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie zum Vorteil von Kunde und Umwelt. Die Energieberatung unterstützt Unternehmen ihre Gebäude, Anlagen und Prozesse Netto-Null-kompatibel zu bauen, zu betreiben und zu erneuern.
Die Energieberatung beginnt in der Regel mit einer kostenlosen Erstberatung. Sie beinhaltet eine Bestandsaufnahme und verschafft einen allgemeinen Überblick. Die vertiefte technische Energieberatung ist kostenpflichtig und besteht aus den Bereichen Analyse, Massnahmen und Monitoring. Sie sind modular aufgebaut und können einzeln gewählt oder je nach Bedürfnis kombiniert werden. Im Versorgungsgebiet von ewz können einige Leistungen mit Förderbeiträgen finanziell unterstützt werden.


Energieberatung für Geschäftskunden
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Telefon +41 58 319 26 88
E-Mail: energieberatung@ewz.ch