Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, über deren Nutzung die Eigentümer*innen entscheiden. Nebst Grundstücken von Privatpersonen gehören auch Grundstücke der Immobilien- oder Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, Schulhäuser, Hochschulen, Sportanlagen, usw. dazu.
Planen Sie ihren Anlass frühzeitig und informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie das Gesuch stellen. Reichen Sie diese spätestens 4 Wochen vor dem Anlassbeginn ein.
Wer einen Anlass auf privatem Grund durchführen möchte, benötigt in folgenden Fällen eine Bewilligung:
- Einsatz von Lautsprechern im Freien
- Verkauf von Getränken
- Nacht- sowie Sonntagsarbeit.
Bitte beachten Sie, dass bei einem bewilligungspflichtigen Anlass ebenfalls das Einverständnis zur Benützung des Privatgrundes eingeholt werden muss.
Montag - Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
An öffentlichen und städtischen Feiertagen bleibt das Büro für Veranstaltungen geschlossen.
Medienauskünfte erteilt der
Mediendienst unter +41 44 411 91 11.