Sind Sie in einem Gartenverein tätig und brauchen Unterstützung bei der Vereinsarbeit? Folgende Anlaufstellen können Sie unterstützen:
Wir beraten und unterstützen Privatpersonen bei der Bekämpfung von Neophyten.
Brände verhüten: Tipps zur Verhütung von Bränden finden Sie unter anderem bei der Schweizer Beratungsstelle für Brandverhütung.
Alarmieren und Löschen: Die Feuerwehr der Stadt Zürich informiert, wie Sie sich im akuten Brandfall am besten verhalten.
Nach dem Brand: Nach einem Brandereignis in einem Gartenareal sind verschiedene Stellen zu informieren. Im nachfolgenden Merkblatt «Vorgehen bei Brandereignissen in Kleingartenarealen» finden Sie den korrekten Ablauf und die Kontaktangaben der erwähnten Stellen. Zum Melden des Brandereignisses an Grün Stadt Zürich nutzen Sie bitte folgendes Formular.
Auf manchen Pachtflächen sind nach wie vor Bahnschwellen zu finden. Grün Stadt Zürich weist die Familiengartenvereine (FGV) und andere Pächter darauf hin, dass die Schwellen entsorgt werden müssen.
Für die Beantragung von Sanierungsbeiträgen für nachweislich korrekt entsorgte Bahnschwellen aus den Kleingartenarealen senden Sie uns bitte folgendes Formular vollständig ausgefüllt.
Wo kann Asbest bzw. asbesthaltiges Faserzement (Eternit) vorkommen?
- Stellriemen / Beeteinfassung aus Faserzement
- Wellfaserzement (Platten) als Dach
- Blumenkisten und Töpfe aus Faserzement
- Faserzementschindeln
Wo ist Asbest eher unwahrscheinlich?
- Faserzement, der vor 1990 verbaut oder hergestellt worden ist.
- Zeichen AF in Platte («asbestfrei») durch einen Stempeleindruck gekennzeichnet.
Kann Asbest selbst entsorgt werden?
Ja, Kleinstmengen bis zu 20 Kilogramm, die ohne mechanisches Einwirken demontiert werden, können gratis entsorgt werden. Eternitplatten sollten nach dem Entfernen zweifach in Kunststoffsäcke gepackt und dann bei der Sonderabfall-Sammelstelle Hagenholz und bei den mobilen Sonderabfallstellen der Stadt Zürich entsorgt werden.
Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Laubblasen verursachen Lärm. Für deren Einsatz gelten Arbeits- und Ruhezeiten.