Informationen für Interessierte
Ein*e Beiständ*in übernimmt die Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen wahrnehmen kann. Oft wird dabei ein*e Berufsbeiständ*in eingesetzt. Gewisse Mandate eignen sich aber auch für Privatpersonen. Sind Sie interessiert?
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt:
Es braucht verschiedene Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft errichtet. Eine Person muss an einem Schwächezustand leiden. Daraus muss sich eine Hilfsbedürftigkeit ergeben. Nur wenn diese beiden Elemente gegeben sind, ist eine Beistandschaft indiziert. Ein Schwächezustand kann zum Beispiel eine Demenz sein. Die Hilfsbedürftigkeit zeigt sich darin, dass niemand aus dem Umfeld Unterstützung bietet und die betroffene Person zum Beispiel mit der Bezahlung der Rechnungen nicht mehr zurechtkommt.
In der Regel sind es betagte Menschen, die von privaten Beiständ*innen betreut werden. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen, welche in einer Institution leben oder Demenzbetroffene können durch Privatpersonen betreut werden. Entscheidend ist eine gute Übereinstimmung. Die Fähigkeiten und Wünsche der Beiständ*in sollen möglichst gut zu den Bedürfnissen der betroffenen Person passen. Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden ausschliesslich von Fachpersonen geführt.
Mit der Ernennung zur privaten Beistandsperson gibt die KESB einen passenden Aufgabenkatalog vor (Wohnen/Unterbringung/Soziales/Gesundheit mit medizinischen Vertretungsbefugnissen/Administration Finanzen). Innerhalb dieses Aufgabenkatalogs muss bei jeder Frage entschieden werden, ob die betroffene Person selbständig handeln kann oder ob sie Hilfe braucht, also durch ihre Beistandsperson vertreten werden muss.
Aufgabe eines*einer Beiständ*in ist es, sich für das Wohl und die Rechte der betroffenen Person einzusetzen. Manchmal muss man sich auch gegenüber Dritten standhaft zum Wohl der verbeiständeten Person durchsetzen. Meistens sind Sie als Beiständ*in für die ganze Administration und die Finanzen zuständig. Dabei kümmern Sie sich um die unterschiedlichsten Leistungen der Sozialversicherungen, den Zahlungsverkehr, die Steuererklärung und um die Krankenkasse. Als Beiständ*in ist man die Ansprechperson für verschiedenste Anliegen und Bedürfnisse der betroffenen Person. Dabei fällt einem die Rolle als Organisator*in oder auch Manager*in zu. Mandate können anspruchsvoll und komplex sein oder sich dahin entwickeln.
Um eine private Beistandschaft zu führen, braucht es neben sozialer Kompetenz auch kaufmännisches Geschick und viel Engagement.
Das Team der Begleitung private Beiständinnen und Beistände der Sozialen Dienste unterstützt private Beistandspersonen. Allen Privatbeiständ*innen steht ein persönlicher Coach zur Seite. Diese Person kann jederzeit um Rat und Unterstützung gebeten werden. Im Gegenzug haben wir die Erwartung, dass die neuen Beiständ*innen die drei vorgesehenen Coaching-Termine im ersten Jahr ihrer Mandatsführung zuverlässig wahrnehmen.
Auch Berufstätige können eine Beistandschaft übernehmen. Der Zeitaufwand ist am Anfang meistens höher, d.h. mehrere Stunden pro Woche. Ist das Mandat einmal eingerichtet, braucht eine gute Mandatsführung durchschnittlich 8 bis 10 Stunden pro Monat. Manchmal ist es mehr, manchmal auch weniger. Die betroffene Person muss regelmässig besucht werden. Die Anzahl dieser Besuche soll den Bedürfnissen der verbeiständeten Person entsprechen.
Die Erwartung ist, dass Sie sich längerfristig engagieren. Ideal ist eine Führung der Beistandschaft über mehrere Jahre hinweg. Anderseits machen Sie das freiwillig und können die Beistandschaft aus wichtigen Gründen wieder abgeben. Dazu braucht es ein begründetes Rücktrittsgesuch an die KESB.
Als Beiständ*in sind Sie Ansprechperson für die verschiedensten Anliegen und Bedürfnisse rund um die verbeiständete Person. Wenn Sie mehrmals pro Jahr über längere Zeit im Ausland sind, ist eine verantwortungsbewusste Mandatsführung nicht möglich.
Es braucht eine gewisse Ruhe und Standhaftigkeit, um eine Beistandschaft erfolgreich zu führen. Sie sollten sich daher in einer stabilen persönlichen Situation befinden. Ist das eigene Leben von Turbulenzen gezeichnet, spricht dies gegen ein Engagement als Beistandsperson.
Sie übernehmen Verantwortung für einen Menschen und unterstützen ihn. Die Erfahrungen aus Ihrem Arbeitsleben und Ihrer Biografie fliessen ein. Sie können Neues lernen und Einblicke in Bereiche gewinnen, die Sie bisher vielleicht nicht gekannt haben. Einem Menschen umfassend beizustehen, dessen Interessen zu wahren und ihn in seiner Selbstbestimmung zu unterstützen, bringt oft eigenen Gewinn und kann bereichernd sein.
Als Privatperson eine Beistandschaft zu übernehmen, kann keine Erwerbsgrundlage sein. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Im Vordergrund steht der Dienst am Mitmenschen und der Gesellschaft. Ein Recht auf ein Mandat gibt es nicht. Es kann Monate dauern, bis ein passendes Mandat kommt und vermittelt werden kann. Alle aktiven Beiständ*innen werden pauschal entschädigt. Sie können ihre Spesen abrechnen.
Anmeldung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und stellen es uns mit Ihrem Lebenslauf via Kontaktformular oder per Post zu. Danach geht es wie folgt weiter:
- Wir laden Sie zu einem Gespräch ein.
- Wir klären Ihren Leumund ab (Strafregisterauszug, Betreibungsauskunft, Steuersituation).
- Sie besuchen unseren Einführungskurs und entscheiden, ob es weitergehen soll.
- Sind alle Punkte positiv, gehören Sie zu den einsatzbereiten privaten Beiständ*innen.
- Wenn ein geeignetes Mandat eintrifft, stellen wir es Ihnen vor.
- Die KESB setzt Sie mit einem Beschluss als Beiständ*in ein.
- Wir begleiten Sie mit einem engagierten Coaching während der Mandatsführung.
Download Dokumente
Privatsache
Das Magazin für private Beiständ*innen
Zweimal jährlich informieren wir unsere privaten Beiständ*innen zu verschiedenen Themen rund um die Beistandschaft.
Info-Plattform
Passwortgeschützter Bereich
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ernennt bei der Anordnung einer zivilrechtlichen Massnahme eine geeignete Person als Beiständ*in
Begleitung private Beiständinnen und Beistände
Schwamendingenstrasse 41
Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind an allen Wochentagen möglich.