Tagesfamilien sind meldepflichtig, wenn sie gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchstens sechs Plätze anbieten.
Das Meldeformular ist innerhalb dreier Monate seit Aufnahme der meldepflichtigen Tätigkeit der Krippenaufsicht der Stadt Zürich einzureichen.
Mindestens einmal im Jahr besucht die Krippenaufsicht die Tagesfamilie.
In der Stadt Zürich ist die Stiftung GFZ (Gemeinnützige Frauen Zürich) für die Betreuung in Tagesfamilien zuständig. Sie berät und unterstützt Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Tagesfamilie.
Für die Subventionierung der Betreuungskosten in den Tagesfamilien gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Kitas.
Die Stiftung GFZ sucht immer wieder Tagesmütter oder Tagesväter.