Damit eine Bewilligung für eine neue Kita oder einen neuen privaten Kinderhort erteilt wird, müssen die kantonalen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Trägerschaft reicht ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung mindestens drei Monate vor geplanter Eröffnung ein. Dieses wird von der Krippenaufsicht geprüft. Neue Räumlichkeiten sind vorgängig von der Krippenaufsicht zu besichtigen. Es empfiehlt sich deshalb, vor Abschluss des Mietvertrags Kontakt mit der Krippenaufsicht aufzunehmen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Ein Gesuch muss auch bei Ablauf einer bestehenden Bewilligung oder bei Änderungen des Angebots gestellt werden.
Die Betriebsbewilligung wird erteilt nach
- der Besichtigung der Räumlichkeiten
- Prüfung des eingereichten Gesuchs
Das Gesuchformular muss vollständig ausgefüllt und mit den dafür erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung muss die Trägerschaft über eine Betriebsbewilligung verfügen. Das Gesuch muss spätestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden.
Die Gebühr für das Bewilligungsverfahren beträgt grundsätzlich 500 Franken. Die Bewilligung für eine Kita wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, die Bewilligung für einen privaten Kinderhort wird in der Regel unbefristet ausgestellt. Die Bewilligungen können mit Auflagen versehen sein.
Erneuerung der Bewilligung
Ein Gesuch um Erneuerung ist spätestens drei Monate vor Ablauf der bestehenden Bewilligung einzureichen. Die Krippenaufsicht prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllt werden. Abschliessend wird ein Aufsichtsbesuch durchgeführt und die neue Betriebsbewilligung erstellt.
Änderungen
Wesentliche Änderungen der konzeptionellen Ausrichtung, der Organisation und der räumlichen Gegebenheiten, Änderungen des Platzangebots und der Altersstruktur sowie die Einstellung des Betriebs sind der Krippenaufsicht spätestens drei Monate im Voraus zu melden.
Die Krippenaufsicht muss auch informiert werden, wenn bewilligungsrelevante Vorgaben wie Personalbestand, Betreuungsschlüssel oder das Erfordernis einer pädagogischen Leitung nicht erfüllt werden.
Leumundsprüfung
Die Krippenaufsicht überprüft jährlich den Leumund von in der Kita tätigen Personen.
Neue Mitarbeitenden sind der Krippenaufsicht umgehend mittels dem auf der Webseite der Krippenaufsicht zur Verfügung gestelltem Formular zu melden. Das Formular ist der Krippenaufsicht in Originalformat und elektronisch via nachstehendes Kontaktformular einzureichen.
Zudem ist der Krippenaufsicht jährlich ein Verzeichnis mit den Personalien der*die Leiter*in sowie sämtlichen in der Kita tätigen Mitarbeitenden zuzustellen.
Bezüglich der jährlichen Überprüfung nimmt die Krippenaufsicht rechtzeitig Kontakt mit der Trägerschaft auf.