Kitas und private Kinderhorte benötigen eine Betriebsbewilligung. Die Bewilligungspflicht besteht für Angebote, die gegen Entgelt wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und regelmässig sieben oder mehr Plätze anbieten.
Bei der Planung sind folgende Punkte zu beachten:
- Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags empfiehlt es sich, die Räumlichkeiten gemeinsam mit der Krippenaufsicht zu besichtigen. So kann die Krippenaufsicht beurteilen, ob die Räume für das geplante Angebot geeignet sind und bewilligt werden können.
- Das Gesuch um eine Betriebsbewilligung ist so früh als möglich, spätestens jedoch drei Monate vor der Eröffnung vollständig und korrekt ausgefüllt der Krippenaufsicht einzureichen.
- Nach Prüfung des Gesuchs findet eine Besprechung mit der Krippenaufsicht statt. Damit ist der Bewilligungsprozess abgeschlossen.
- Einige Monate nach der Eröffnung, besucht die Krippenaufsicht das eingerichtete und belebte Kinderbetreuungsangebot.