Mindestens alle zwei Jahre überprüft die Krippenaufsicht im Rahmen eines Aufsichtsbesuchs die Struktur- und Prozessqualität der Kitas und privaten Kinderhorte. Bei Mängeln können Auflagen gemacht werden.
Die strukturellen Gegebenheiten sind erfüllt, wenn die Kita oder der private Kinderhort die kantonalen gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. Bewilligungsverfahren) einhalten. Die Prozessqualität wird anhand der professionellen Haltung und der Umsetzung des Konzeptes überprüft. Im Fokus stehen die Entwicklung und Förderung der betreuten Kinder..
Die Krippenaufsicht geht Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, nach. Eine Beschwerde kann auch anonym gemacht werden.
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Krippenaufsicht
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