Um auf das Ruhebedürfnis der Anwohnenden Rücksicht zu nehmen, muss der Betrieb von Lautsprechern vorgängig bewilligt werden - sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Grund. Bitte lesen Sie die allgemeinen Informationen, bevor Sie das Gesuch einreichen.
Die Bewilligungspflicht gilt, gestützt auf die Externer Link:Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich (Art. 23), für den Betrieb von Lautsprechern im Freien, in Fahrnisbauten (temporären Installationen) und in Zelten.
Allgemeine Informationen
- Grundsätzlich wird das Verwenden von Lautsprechern im Freien längstens bis zum Beginn der Nachtruhe gemäss Art. 19 Abs. 1 APV, d.h. 22.00 Uhr, während der gesetzlichen Sommerzeit freitags und samstags jeweils bis 23.00 Uhr, bewilligt.
- Beim Verwenden von Lautsprechern auf Dachterrassen und in Höfen sind Musikdarbietungen jederzeit in Hintergrund-Lautstärke zu halten, was so in der jeweiligen Bewilligung als Auflage festgeschrieben wird.
- Für kommerzielle Reklamezwecke werden grundsätzlich keine Lautsprecherbewilligungen erteilt.
- Bewilligungen sind gebührenpflichtig und werden nur schriftlich erteilt.
Gesuch
Das Gesuch, das Einverständnis des Grundeigentümers sowie das Rundschreiben für die Anwohnenden muss mindestens vier Wochen vor dem Lautsprechereinsatz per Post an die im Gesuch angegebene Adresse geschickt werden.
Gebühren
Gestützt auf das «Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung» und die «Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Kommissariat Verwaltungspolizei und Büro für Veranstaltungen» werden für Bewilligungen der Fachgruppe Lärmschutz folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
Art | Betrag |
---|---|
Schreibgebühr je Seite | Fr. 15.– |
Für höchstens bis zur Hälfte beschriebene Seiten (ohne Unterschriften und Kostenaufstellung) | Fr. 9.– |
Bewilligungsgebühr | Fr. 80.– |
Dringlichkeitsgebühr - sehr kurzfristig (unter 48 Std.) | Fr. 100.– |
Dringlichkeitsgebühr - kurzfristig (unter 72 Std.) | Fr. 50.– |
Kopiergebühr pauschal | Fr. 3.– |
Zustellgebühr | Fr. 1.20 |