Rasenmäher und Laubbläser sorgen für einen gepflegten Garten und Ordnung rund ums Haus. Da sie auch Lärm verursachen, ist ihr Einsatz an bestimmte Zeiten gebunden. Lesen Sie auch die Empfehlungen zum Umgang mit Laubbläsern durch.
Die Einsatzzeiten von lärmverursachenden Gartengeräten sind in der Stadt Zürich in der Externer Link:Allgemeinen Polizeiverordnung geregelt.
Arbeits- und Ruhezeiten
Allgemeine Ruhezeiten
- Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 7.00 Uhr.
- Während der gesetzlichen Sommerzeit dauert sie freitags und samstags jeweils von 23.00 bis 7.00 Uhr.
- Werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis zum Beginn der Nachtruhe sowie an öffentlichen Ruhetagen ist dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
- Für lärmende Garten- und Feldarbeiten gelten somit folgende Arbeitszeiten: Montag bis und mit Samstag von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr
Einsatzzeiten für bewilligungspflichtige Baumaschinen
- Sollen schwere Baugeräte wie zum Beispiel hydraulische Abbauhämmer oder Rammgeräte eingesetzt werden, so muss deren Einsatz bewilligt werden.
- Gesuche für den Einsatz solcher Geräte sind möglichst frühzeitig mit dem entsprechenden Formular an die Fachgruppe Lärmschutz der Stadtpolizei zu richten.
- Mit der Bewilligung, die gebührenpflichtig ist, werden die Einsatzzeiten der Gerätschaften eingeschränkt. In der Regel dürfen sie von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr verwendet werden.
Verbrennen von Grünabfällen
- Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen in Wohngebieten ist gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung (Art. 25) verboten.
Empfehlungen zum Umgang mit Laubbläsern
Laubbläser und Laubsauger verursachen erhebliche Emissionen. Darum müssen sie in der Stadt Zürich verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll eingesetzt werden.
- Möglichst auf Laubbläser und Laubsauger verzichten oder von Hand arbeiten (Rechen).
- Elektro- oder Akkugeräte verwenden.
- Bei benzinbetriebenen Geräten unbedingt benzolfreies Gerätebenzin verwenden.
- Kein überdimensioniertes Gerät kaufen.
- Nachbarschaft respektieren: Ruhezeiten beachten, Lärm möglichst vermeiden – nicht immer Vollgas.
- Laubbläser ihrem Zweck entsprechend einsetzen und Einsatz sinnvoll planen.
- Laub lässt sich am effizientesten am Vormittag wegblasen, wenn es taufeucht ist.
- Laubtoleranz; Laub nur entfernen wo es stört, nicht jedes Blättchen muss weg. Möglichst viel auf einmal (im Herbst und Winter warten, bis alles Laub unten ist).
- Gehörschutz und Schutzbrille tragen, bei aufwirbelndem Staub auch Atemschutz.
- Nicht in Richtung von Personen blasen, vor allem nicht in Richtung von Kindern.
Weiterführende Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Laubbläsern und -saugern finden Sie im Merkblatt.