Darf zu allen Zeiten und auch während der Nacht gebaut werden? In der Stadt Zürich gibt es zeitliche Einschränkungen für die Ausführung von Bau- und Gewerbearbeiten. Zum Schutz der Anwohnenden dürfen Bauarbeiten, die störenden Lärm verursachen, grundsätzlich nur
- werktags (Montag bis Samstag, ohne Feiertage) und
- in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Die Bestimmungen stützen sich auf dieExterner Link: Verordnung über den Baulärm des Kantons Zürich sowie die Externer Link:Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich.
Arbeits-und Ruhezeiten sowie bewilligungspflichtige Maschinen
- Lärmintensive Baugeräte wie Rammgeräte, hydraulische Abbaugeräte, Höchstdruckwasserstrahlanlagen (HDW) usw. dürfen in der Regel nur von Montag bis Freitag (exklusiv Feiertage) in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr eingesetzt werden. Das Verwenden von solchen Gerätschaften ist in jedem Fall bewilligungspflichtig.
- Ausnahmenbewilligungen für Bauarbeiten, die während der Mittagsruhezeit (von 12.00 bis 13.00 Uhr) störenden Lärm verursachen, werden gemäss Art. 21 Abs. 2 APV nur dann erteilt, wenn bautechnische Gründe, wie z.B. Grossbetonieretappen, vorliegen.
- Ausnahmebewilligungen für Bauarbeiten, die störenden Lärm während der Nachtzeit (von 19.00 bis 7.00 Uhr; § 4a Baulärmverordnung) verursachen, werden unter der Voraussetzung erteilt, dass verkehrs- und/oder sicherheitstechnische Gründe vorliegen.
- Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für lärmige Bauarbeiten, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen oder während der regulären Arbeitszeit unmöglich ausgeführt werden können sowie für den Einsatz von Ramm-, Ankerbohr-, hydraulischen Abbaugeräten und Höchstdruckwasserstrahlanlagen usw., sind möglichst frühzeitig mit dem entsprechenden Formular an den Lärmschutz der Stadtpolizei zu richten.
- Bewilligungen, die gebührenpflichtig sind, werden nur schriftlich erteilt.
Gesuche
Das Gesuch sowie das Rundschreiben für die Anwohnenden muss mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn per Post an die im Gesuch angegebene Adresse geschickt werden.
Gesuch für den Einsatz lärmintensiver Baumaschinen
Gesuch für lärmende Arbeiten während Sperrzeiten
Gebühren
Gestützt auf das Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung und die Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei werden für Bewilligungen der Fachgruppe Lärmschutz folgende Gebühren in Rechnung gestellt: