Halter*innen können ihren Hund unter folgenden Bedingungen anmelden:
- Der*die Halter*in ist volljährig und wohnt in der Stadt Zürich
- Nur eine Person kann als Halter*in eingetragen werden
- Falls der Hund kurspflichtig ist, dann muss der*die Halter*in die obligatorischen Kurse mit dem Hund besuchen.