Wenn Ihr Hund gestorben ist, dann laden Sie am Ende des Formulars die Bescheinigung des*der Tierarztes*Ärztin oder Tierkrematoriums hoch.
Bei der Hundesteuer gilt folgendes:
- Bei Tod vor dem 30. Juni wird Ihnen 50 % der Hundesteuer erstattet
- Bei Tod nach dem 30. Juni erhalten Sie keine Rückerstattung.