Das Platzieren eines Standes vor dem eigenen Geschäft während eines Anlasses fällt unter Artikel 25 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung).
Damit der Stand bewilligt werden kann, muss sich das Geschäft innerhalb des Festareals befinden. Reichen Sie der Stadt Zürich das Gesuch mit genauem Beschrieb der Örtlichkeit (mit Plan) und dem Vorhaben ein. Das Büro für Veranstaltungen wird die Machbarkeit mit den Vernehmlassungspartner*innen und dem Crowdmanagement prüfen und Sie anschliessend informieren.
Das Gesuchsformular können Sie beim Kommissariat Verwaltungspolizei (Bewilligung Gewerbe) via Kontaktformular bestellen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.
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