Verkaufsgefährte wie zum Beispiel Glacéverkaufswagen fallen unter Art. 12 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung). Solche können nur rund ums Seebecken bewilligt werden, nicht aber an anderen Orten auf öffentlichem Grund.
Es werden Verfügungen (Bewilligungen) für 13 Verkaufs-Standplätze während der Saison (1. April bis 30. September) erteilt. Verkauft werden dürfen Glacé, Softgetränke und verpackte Snacks. Ein anderes Sortiment kann auf dem öffentlichen Grund nicht bewilligt werden.
Die Zonen rund um das Seebecken sind zurzeit belegt. Sollten Sie Interesse an einem Verkaufswagen haben, können wir Sie auf die Warteliste aufnehmen. Wir benötigen: Ausweiskopie, Wohnadresse und eine Beschreibung des Verkaufswagens. Sobald ein Platz frei wird, werden die auf der Warteliste stehenden Personen der Reihe nach angeschrieben.
Um eine Bewilligung zu erhalten, benötigen Sie einen Verkaufswagen und ein Lager. Das Gefährt und das Lager werden jährlich vom Lebensmittelinspektorat abgenommen. Rund um das Seebecken ist Fahrverbot. Der Wagen muss den Verkehrsvorschriften entsprechen. Das Verkaufsgefährt darf eine Grundfläche von 3 m² nicht überschreiten und darf nicht breiter als 1 m sein.
Erlaubt ist
- Verkauft werden dürfen Glacé, Softgetränke und verpackte Snacks.
- Sortimentsplakate sind direkt am Wagen anzubringen.
- Das Verkaufsgefährt darf mit Eigenwerbung bis zu einer Gesamtfläche von 0,5 m² beschriftet sein.
- Als Sonnenschutz werden max. 2 neutrale Sonnenschirme toleriert.
- Beim Verkaufsgefährt wird 1 neutraler Abfalleimer (Ø max. 0,50 m) toleriert.
Untersagt ist
(Liste ist nicht abschliessend)
- das Aufstellen von Tischen, Stühlen etc.
- freistehende Werbetafeln
- Aufbauten sind nicht erlaubt
- Andere Produkte dürfen nicht verkauft werden.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und der Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.