Für einen Weihnachtsmarkt ab 2026 (Rahmenzusage für max. fünf Jahre) auf dem Sechseläutenplatz sucht die Stadt Zürich ein überzeugendes Gesamtkonzept.
Daten (maximal)
- ab Donnerstag, Start der Weihnachtsbeleuchtung (immer KW 47)
- bis und mit 24. Dezember
- erste Durchführung: ab 20. November 2026
- Rahmenzusage für 5 Jahre
Zeiten (maximal)
- Montag – Samstag: 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Sonntag: 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Öffnungszeiten geschlossene Hütten (z.B. Fonduechalet) maximal:
- Sonntag – Donnerstag: 9.00 – 23.00 Uhr
- Freitag – Samstag: 9.00 – 24.00 Uhr
Nutzbare Veranstaltungsfläche 9000 Quadratmeter
Die Reinigung und der Winterdienst des Veranstaltungsgeländes sind ab Übernahme des öffentlichen Grundes bis zur Rückgabe durch den Veranstalter sicherzustellen (ERZ Entsorgung + Recycling Zürich bietet dies nicht mehr als Dienstleistung an).
Zum Schutz der Bäume sind die Bauminseln bei Auf- und Abbau von Veranstaltungen gegen ein Befahren und Deponieren von Waren und Materialien mit geeigneten Absperrungen zu schützen. Während Veranstaltungen dienen die Bauminseln als Fluchtkorridore und sind von jeglicher Infrastruktur und Waren frei zu halten.
Für die Durchführung des Weihnachtsmarkts gelten die folgenden Gebühren:
Warenverkaufsstände
- Fr. 9.00 pro Laufmeter pro Tag
(Art. 9, Abs. 1, lit. f, Verordnung über die Märkte, Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2014)
Food- oder Getränkestände zum sofortigen Verzehr
- Fr. 8.00 pro Quadratmeter pro Tag
(Zone 1 - sehr gute Lage; Art. 2, Abs. 1, lit. a bis c, Gebührenordnung Veranstaltungsrichtlinien, Stadtratsbeschluss vom 9. Juli 2014 mit Änderungen bis 12. Mai 2021)
Gastronomie mit Sitzgelegenheiten
- Fr. 4.00 pro Quadratmeter pro Tag
(Zone 1 - sehr gute Lage; Art. 2, Abs. 1, lit. a bis c, Gebührenordnung Veranstaltungsrichtlinien, Stadtratsbeschluss vom 9. Juli 2014 mit Änderungen bis 12. Mai 2021)
Diverse weitere Gebühren
- abhängig vom Veranstaltungsgesuch
(Beispielsweise: Gebühren für Auf- und Abbautage, Bewilligungs-, Kopier- und Schreibgebühren, usw.)
Die Beurteilung der Gesuche erfolgt gemäss den Qualitätskriterien der Richtlinien für Weihnachtsmärkte.
Inhalt und Umfang
Das Konzept inkl. aller Unterlagen darf nicht mehr als 30 DIN-A4-Seiten umfassen.
Folgende Inhalte müssen enthalten sein:
- Beschreibung des Weihnachtsmarkts mit Bezug zu den Beurteilungskriterien
- Konzept für Verwendung von Mehrwegtassen und -geschirr
- Konzept zur Bekämpfung von Food-Waste
- Belegungsplan
- Investitionsplanung und Planerfolgsrechnung (Jahre 2026 bis 2030)
- Zeitplan bis zur Realisierung 2026
Einreichung
Einreichung der Unterlagen in vierfacher Ausführung an:
Stadt Zürich
Stadtpolizei, Büro für Veranstaltungen
Bahnhofquai 5
Postfach
8021 Zürich
Zusätzlich sind die Unterlagen (alle Unterlagen in einem PDF-Dokument) in elektronischer Form einzureichen.
Entweder:
- auf USB-Stick (per Post)
- oder via Kontaktformular (max. 20 MB pro E-Mail)