Vereine oder Marktträgerschaften können Märkte auf öffentlichem Grund eigenständig organisieren und verwalten. Voraussetzung sind mindestens fünf verschiedene Anbieter*innen mit insgesamt 45 Laufmeter Standlänge, welche regelmässig teilnehmen.
Bitte reichen Sie ein vollständig ausgefülltes Gesuch mit dazugehörenden Unterlagen (Pläne usw.) ein.
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