Fotoaufnahmen und Filmdreharbeiten auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Die Aufnahmen dauern inkl. Vorbereitungen länger als 1 Stunde.
- Es wird Infrastruktur aufgestellt (Scheinwerfer, Kameraschienen, Requisiten, etc.).
- Es sind mehr als 5 Personen beteiligt.
Keine Bewilligung erforderlich für:
- Arbeiten mit minimaler, portabler Ausrüstung (1 Kamera, 1 Stativ, 1 Handreflektor), die inkl. Vorbereitungen nicht länger als 1 Stunde dauern
- aktuelle Medienberichterstattungen
- Aufnahmen auf Privatgrund ohne Einwirkung auf den öffentlichen Raum, z. B. durch Scheinwerfer, Kran-Arme usw.
Ablehnung eines Gesuchs:
- Ablehnungen eines verwaltungsinternen Vernehmlassungspartners sind für uns massgebend. Die Gesuchsteller*innen können auf Anfrage an die ablehnende Partei verwiesen werden, um eine eventuelle Alternativlösung (Datum, Ort, Zeit usw.) zu finden.
- Für hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag, Weihnachtstag) können nur Fotoaufnahmen und kleinere Dreharbeiten bewilligt werden, die absolut keinen Lärm verursachen. Werbefotos / Werbefilme sind untersagt.
- Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor den Fotoaufnahmen oder Filmdreharbeiten bei der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe eintreffen.
- Das Gesuch ist mit Fotos, detailliertem Lageplan des Drehortes und bei grösseren Vorhaben zusätzlich mit einem Konzept einzureichen.
- Sobald das Gesuch vollständig eingereicht wurde, wird dieses durch uns an unsere Vernehmlassungspartner weitergeleitet.
- Wenn alle Vernehmlassungspartner ihre Einwilligung gegeben, bzw. ihre Auflagen gemacht haben, kann die Verfügung (Bewilligung) erteilt werden.
- Gesuchänderungen lösen eine neue Vernehmlassung aus.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Kommissariat Verwaltungspolizei und Büro für Veranstaltungen. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen. Allfällige weitere Gebühren werden je nach Aufwand von den Amtsstellen teilweise separat in Rechnung gestellt.
Die Verwendung von Drohnen (Multicoptern und Modellluftfahrzeugen mit Kamera) richtet sich nach der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), den Regelungen des BAZL und dem städtischen Reglement über den Betrieb von Modellluftfahrzeugen über öffentlichem Grund.
Strassensperrungen müssen mindestens 20 Arbeitstage (Arbeitstage: Montag bis Freitag), Parkplatzsperrungen mindestens 7 Arbeitstage vor den Fotoaufnahmen und Filmdreharbeiten an den zuständigen Kreischef gemeldet werden.
Es können lediglich Parkfelder, die für den Auf- bzw. Abbau von Infrastruktur zwingend notwendig sind, reserviert werden. Zu reinen Parkzwecken werden keine Parkplätze zur Verfügung gestellt.
Absperrmaterial sowie Parkplätze werden durch den Kreischef separat verrechnet.
Tagesbewilligungen für die Blaue Zone können auf einem der folgenden Wege bezogen werden:
- Online über stadt-zuerich.ch/parkkarten
- Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle, Telefon +41 44 411 89 16
Bestehen Unsicherheiten bezüglich der Durchführbarkeit bestimmter Aufnahmen, stehen wir gerne zur Verfügung. Generelle Anfragen sind an die Fachgruppe Bewilligung Gewerbe zu richten.
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8021 Zürich