Der Verkauf von Alkohol und Tabak unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, um Minderjährige zu schützen. Es wird ein Patent benötigt und die Altersgrenzen bei Jugendlichen sind strikte einzuhalten.
Das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung im Betrieb ist verboten.
Das offizielle Gesuchsformular ist, gemäss §13 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme einzureichen.
- Handlungsfähigkeitszeugnis, im Original einzureichen (Bezug am Wohnort, falls Wohnsitz in der Stadt Zürich, Stadthaus, Zeugnisbüro oder in Ihrem Kreisbüro)
- Kopie Schriftenempfangsschein/ID oder Pass (für CH-Bürger*innen)
- Kopie Ausländerausweis (für Angehörige anderer Staaten)
Fr. 176.–
Die Abgabe für gebrannte Wasser wird mengenabhängig und alle vier Jahren in Rechnung gestellt.
Verboten ist der Verkauf von Spirituosen, Alcopops und Aperitifs, der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten.
Zusätzlich ist für Jugendliche unter 16 Jahren der Verkauf von Bier, Wein und Apfelwein verboten.
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