Die Benutzung der Archivbestände steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen. Die Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs unterstützen Sie gerne bei Ihren Recherchen. Bitte informieren Sie sich über die Dienstleistungen, bevor Sie Anfragen stellen oder einen Besuch planen.
Das Stadtarchiv Zürich ist eine öffentliche Institution. Der Lesesaal ist für alle Interessierten frei zugänglich. Es kann mit Archivalien und Publikationen aus der Bibliothek gearbeitet werden. Das Lesesaalpersonal unterstützt Sie gerne bei Ihren Recherchen.
Um Wartezeiten zu vermeiden und effizient arbeiten zu können, melden Sie sich für den Besuch im Lesesaal möglichst zwei Arbeitstage im Voraus an. Bitte bestellen Sie auch die benötigten Archivalien bereits im Voraus.
Mögliche Besuchszeiten sind: Dienstag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunschtermin für Ihren Besuch mit. Wir werden Ihnen gerne eine Rückbestätigung zustellen.
Sie können sich über das Kontaktformular anmelden.
Die Bestände des Stadtarchivs sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Bestimmte Akten unterstehen aber Schutzfristen, die spezielle Verfahren für die Einsichtnahme verlangen. Für die Einsicht in diese Akten müssen Sie ein Gesuch stellen. Rechnen Sie dafür bitte genügend Zeit ein. Die Prüfung Ihres Einsichtsgesuches kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Akten mit Personendaten stammen zum Beispiel von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Sozialakten, Akten zur Einbürgerung, Staatsschutzakten, usw.
Gemäss § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz IDG des Kantons Zürich hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den eigenen Personendaten. Aus unserer Sicht gelten auch Informationen zur eigenen Herkunft als eigene Personendaten.
Möchten Sie ein Gesuch für eine Akteneinsicht einreichen, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unten.
Informationen zum Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen:
Für Forschungsarbeiten und weitere Recherchezwecke ist die Benutzung geschützter Dokumente unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür ist ein begründetes Einsichtsgesuch nötig.
Möchten Sie ein Gesuch für eine Akteneinsicht einreichen, so kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unten.
Gerne können Sie Ihre Anfrage schriftlich stellen. Bitte beachten Sie, dass auf diesem Weg nur rudimentäre Auskünfte möglich sind. Quellenauswertungen und grössere Nachforschungen für Dritte können nicht übernommen werden. Oft kann ein Besuch des Lesesaals nicht durch eine schriftliche Anfrage ersetzt werden.
Benutzen Sie das Kontaktformular unten, um Ihren Besuch anzumelden.
Die Meldekarten der Einwohnerkontrolle mit Informationen zur An- und Abmeldung in und aus der Stadt Zürich, den dortigen Wohnadressen sowie weiteren Personendaten können nicht selbständig recherchiert werden. Das Stadtarchiv gibt Auskunft aus den Meldekarten bis und mit Jahr 1976.
Für die Bestellung dieser Dokumente und Recherchen daraus kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular unten.
Für Auskünfte aus den Meldekarten nach 1976 können Sie sich das Personenmeldeamt der Stadt Zürich kontaktieren.
Digitale Reproduktionen lassen wir gerne für Sie im stadtinternen Print-Shop Geomatik&Vermessung herstellen. (Die Kosten werden Ihnen direkt vom Print-Shop in Rechnung gestellt.)
Für eine Weiterverwendung von Reproduktionen beachten Sie bitte:
Die Verantwortung für die Einhaltung und Abklärung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt der Person, welche die Unterlagen publiziert. Dies gilt ebenfalls für Bestimmungen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes.
Mit einem Schüler*innenausweis können Sie den Nachweis erbringen, in Zürich die obligatorische Schulzeit absolviert zu haben (z.B. für Einbürgerungen). Die Absenzenliste der damaligen Schulklasse kann Ihnen als Namensliste für eine Klassenzusammenkunft dienen.
Für die Bestellung dieser Dokumente kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular unten.
Auf unseren Archivführungen werden jeweils die Institution und die Funktion des Stadtarchivs erläutert und Einblicke in passende Archivbestände gewährt.
Auf Anfrage bieten wir ab 5 Personen kostenlose Führungen an für:
- universitäre Veranstaltungen und Schulen
- Dienstabteilungen der Stadtverwaltung
- Gruppen und Vereine, die dem Stadtarchiv ihre Unterlagen übergeben haben
Private Gruppen und historisch Interessierte können gegen eine Gebühr von 300.- ebenfalls durch das Archiv geführt werden.
Wenn Sie an einer Führung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular unten.
Die Schweiz führte 1876 die Zivilstandsämter ein. Das Zivilstandswesen ist in der Zivilstandsverordnung bundesgesetzlich geregelt.
Das Stadtarchiv Zürich erteilt nur Auskünfte aus den
- Geburtsregistern bis zum 31. Dezember 1899
- Eheregistern bis zum 31. Dezember 1929
- Todesregistern bis am 31. Dezember 1959
Für Auskünfte aus den obigen Registern verwenden Sie bitte das Kontaktformular unten.
Für jüngere Auskünfte aus den Geburts-, Ehe- und Todesregistern wenden Sie sich bitte direkt ans Zivilstandsamt.