Dienstag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr.
Alle, die durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 durch die Behörden der Stadt Zürich Unrecht erlitten haben, können ein Gesuch für einen kommunalen Solidaritätsbeitrag stellen.