In den letzten Jahren sind zahlreiche Vorstösse aus dem Parlament und aus der Bevölkerung zur Geschichte der Stadt und zum Umgang damit eingegangen. Gefordert wurden beispielsweise historische Studien, die Errichtung von neuen Denkmälern oder die Umbenennung von Strassen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat entschieden, sich grundlegend mit dem Thema Erinnerungskultur auseinanderzusetzen.
Die Auslegeordnung «Erinnerungskultur Stadt Zürich» bildet eine Grundlage für den weiteren Prozess, der voraussichtlich im Jahr 2025 in einer Strategie Erinnerungskultur münden soll. Der Stadtrat hat 2021 ein verwaltungsinternes «Koordinationsgremium Erinnerungskultur» eingesetzt und dieses beauftragt, eine Strategie «Erinnerungskultur» zu erarbeiten.
Das Postulat GR Nr. 2021/353 betreffend «Aufarbeitung der Geschichte der Frauen des Arbeitslagers Velten der Veltener Maschinenbau GmbH sowie Dokumentierung und Vermittlung der Resultate im Kunsthaus» wurde dem Stadtrat am 19. März 2022 zur Prüfung überwiesen.
In der Folge hat das Stadtarchiv erste Abklärungen zum Forschungsstand und zur Quellenlage vorgenommen. Nachdem die Abklärungen des Stadtarchivs vorlagen, hat der Gemeinderat für eine umfassendere Prüfung des Postulats im Budget 2024 200 000 Franken gesprochen (GRB Nr. 2626/430, S. 4).
Für das weitere Vorgehen ist ein zweistufiges Vorgehen gewählt worden:
- In einem ersten Schritt wird eine Vorstudie in Auftrag geben. Die Vorstudie soll den Forschungsstand aufzeigen und evaluieren, ob Forschungsdesiderate vorhanden sind. Die Vorstudie ist an Prof. Dr. Christina Späti von der Universität Freiburg vergeben worden. Die Vergabe ist auf Empfehlung der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) hin erfolgt (siehe bei «Dokumente» unten).
- Sollten Forschungsdesiderate vorhanden sein, wird in einem zweiten Schritt eine Hauptstudie in Auftrag gegeben. Der Auftrag für die allfällige Hauptstudie wird öffentlich ausgeschrieben, wobei das Präsidialdepartement bei der Ausschreibung durch die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG) unterstützt und beraten wird. Begleitet wird die Hauptstudie weiter von einem wissenschaftlichen Beirat, den der Vorstand der SGG wählt.
Nach Vorliegen der Vor- bzw. der allfälligen Hauptstudie wird die Frage der geeigneten Vermittlung der Erkenntnisse angegangen.
Um die wissenschaftliche Qualität der Vor- und der Hauptstudie sowie die Unabhängigkeit der Forschenden sicherzustellen, wird das Präsidialdepartement bei der weiteren Prüfung des Postulats von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) beraten. Die SGG ist die Fachvereinigung der Historiker*innen in der Schweiz.
Die Details des Mandats der SGG sind in einem Vertrag geregelt worden (siehe bei «Dokumente» unten). Beispielsweise wird eine allfällige Hauptstudie vom bereits erwähnten wissenschaftlichen Beirat direkt entgegen- und abgenommen.
Der Vertrag mit der SGG, der Vertrag mit Prof. Dr. Christina Späti sowie der Vertrag betreffend einer allfälligen Hauptstudie werden veröffentlicht (siehe bei «Dokumente» unten). Gleiches gilt für die Ausgabenverfügung. Die Ausgabenverfügung bildet die Rechtsgrundlage für die weitere Prüfung des Postulats.
Alle Forschungsergebnisse werden auf der städtischen Website publiziert.
Der Auftrag für die Vorstudie wurde im August 2024 vergeben. Das Ergebnis der Vorstudie soll im ersten Quartal 2025 vorliegen. Im zweiten Quartal 2025 soll der Auftrag für eine allfällige Hauptstudie ausgeschrieben werden. Somit liegt eine allfällige Hauptstudie voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 vor. Je nach Kapazität und Verfügbarkeit der Auftragnehmenden kann der Zeitplan Veränderungen erfahren.
Medienschaffende richten ihre Anfragen bitte an das Kommunikationsteam des Präsidialdepartemetns:
Stab Stadtpräsidentin
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich