Die Stadtarchäologie ist zuständig für den Schutz von Kulturgut im Boden und an Gebäuden. Bei baulichen Eingriffen führen die Archäolog*innen Ausgrabungen und Bauuntersuchungen durch. Sie dokumentieren und archivieren historische Zeugnisse und informieren Fachwelt und Öffentlichkeit. Die Archäologischen Fenster sind Orte der Begegnung mit der Geschichte.
Beratung
Sie haben Fragen zu einer aktuellen Ausgrabung, einem speziellen Fundstück, oder generell zur Arbeit der Stadtarchäologie Zürich? Melden Sie sich gerne bei uns.
Archäologie bei Bauvorhaben
- Archäologische Zonen sind Verdachtsflächen, in denen aufgrund des aktuellen Wissensstandes mit archäologisch relevanten Hinterlassenschaften zu rechnen ist. Archäologische Funde und Befunde können aber auch ausserhalb von Archäologischen Zonen zum Vorschein kommen.
- Die geltenden Archäologischen Zonen sind im kantonalen Externer Link:GIS-Browser abrufbar. Die Stadtarchäologie Zürich ist zuständig für die Archäologischen Zonen in der Stadt Zürich. Sie steht in engem Austausch mit der Kantonsarchäologie Zürich.
- In Archäologischen Zonen darf in den allermeisten Fällen gebaut werden. Anfallende Aushubarbeiten müssen archäologisch begleitet werden. In Ausnahmefällen kann eine Unterschutzstellung eines Bereiches erfolgen.
- Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens prüft die Stadtarchäologie Bauvorhaben in Archäologischen Zonen und in Gebieten mit archäologischem Potential. Sie beurteilt die Bauprojekte bezüglich der geplanten Bodeneingriffe und der zu erwartenden archäologischen Hinterlassenschaften. Ihre Auflagen fliessen in die Baubewilligung (kantonale Verfügung) ein.
- Die Stadtarchäologie ist bei der Bauausführung vor Ort und begleitet die Aushubarbeiten. Sie kann ebenso vor Baubeginn Sondierungen oder Ausgrabungen durchführen. Kommen archäologische Funde oder Befunde zum Vorschein, muss der Archäologie genügend Zeit für deren Untersuchung, Bergung und Dokumentation eingeräumt werden.
- Gerne beantworten wir Ihre Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt. Bei grösseren Bauvorhaben ist es empfehlenswert, frühzeitig mit der Stadtarchäologie Kontakt aufzunehmen. Die Stadtarchäologie ist bestrebt, durch gemeinsame Planung des Vorgehens Verzögerungen im Bauablauf zu minimieren.
- Archäologische Funde unterstehen der sofortigen Meldepflicht. Die Fundsituation darf nicht verändert werden. Private archäologische Ausgrabungen oder Detektorsondierungen sind explizit verboten. Sie dürfen nur von autorisierten Körperschaften ausgeführt werden. Zuwiderhandlungen haben den Unterbruch des Bauvorhabens zur Folge und werden zur Anzeige gebracht. Das Amt für Baubewilligungen kann einen Baustopp verordnen.

- Die Stadtarchäologie betreibt nicht nur Bodenforschung, sondern führt auch Bauuntersuchungen durch. Sie erforscht die Baugeschichte der historischen Gebäude in der Altstadt und der ländlichen Gebäude in den Aussenquartieren. Die Gebäude sind in der Regel im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte (ausgewiesen in der Externer Link:Katasterauskunft).
- Die Stadtarchäologie begleitet die Ausführung von Bauvorhaben, indem sie vorgängig Bestandesaufnahmen und eventuell Sondierungen vornimmt, sowie baubegleitend Dokumentationen durchführt. Die Beobachtungen werden fotografisch, zeichnerisch und beschreibend festgehalten. Archiv- und Quellenrecherchen sowie dendrochronologische Untersuchungen können Teil der Abklärungen sein.
- Die Bestandesaufnahme der Bausubstanz und das Aufzeigen der Bau- und Besitzergeschichte ermöglichen einen bewussten Umgang mit dem historischen Gebäude. Die Stadtarchäologie arbeitet mit der Denkmalpflege zusammen und stellt ihr und der Bauherrschaft die Erkenntnisse der Bauforschung zur Verfügung.
- Gerne beantworten wir Ihre Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt. Bei grösseren Bauvorhaben ist es empfehlenswert, frühzeitig mit der Stadtarchäologie Kontakt aufzunehmen. Die Stadtarchäologie ist bestrebt, durch gemeinsame Planung des Vorgehens Verzögerungen im Bauablauf zu minimieren.
- Der Stadtarchäologie muss Zeit für die Dokumentation eingeräumt werden. Diese Auflage fliesst in die kommunale Baubewilligung ein.
- Baumassnahmen, die über das bewilligte Ausmass hinaus gehen oder die Auflage der Begleitung durch die Stadtarchäologie ignorieren, sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen haben den Unterbruch des Bauvorhabens, sowie ggf. Rückbauten zur Folge und werden zur Anzeige gebracht. Das Amt für Baubewilligungen kann einen Baustopp verordnen.

Kontaktpersonen
Zuständigkeit | Ansprechperson | Telefon |
---|---|---|
Leitung Stadtarchäologie | Dr. Stephan Wyss | +41 44 412 40 80 |
Archäologische Untersuchungen Kreis 1 rechts der Limmat, Stv. Leitung | Dr. Andreas Motschi | +41 44 412 40 85 |
Archäologische Untersuchungen Kreis 1 links der Limmat, Fundinventar | Andrea Rumo | +41 44 412 40 81 |
Archäologische Untersuchungen Kreis 2–12 | Anna Naeff | +41 44 412 41 44 |
Archäologische Zonen, Aushubbegleitungen Kreis 2–12 | Kaarina Bourloud | +41 44 412 40 84 |
Weitere Mitarbeiter*innen | Urs Jäggin | +41 44 412 40 82 |
Patrick Moser | +41 44 412 42 47 | |
Manuel Zürcher | +41 44 412 27 08 | |
Simon Hardmeier | +41 44 412 27 09 | |
Lara Wetzel | ||
Julia Bucher | +41 44 412 29 34 | |
Barbara Robar | +41 44 412 42 03 | |
Alexander Keiser | + 41 44 412 10 95 | |
Gregory Wear | + 41 44 412 42 32 | |
Sibylle Charó | + 41 44 412 42 30 |
Stadt Zürich
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8001 ZürichAmtshaus IV
Telefon
+41 44 412 11 11