Anfragen von privaten Schulen können ab Februar für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden. Bis dahin sind die städtischen Sportanlagen ausschliesslich den Volksschulen der Stadt Zürich vorbehalten.
Anfragen von privaten Schulen können ab Februar für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden. Bis dahin sind die städtischen Sportanlagen ausschliesslich den Volksschulen der Stadt Zürich vorbehalten.