In den Badeanlagen sollen sich alle Gäste sicher und wohlfühlen. Damit das möglich ist, gelten ein paar Regeln. Zudem sind die Anweisungen der Badangestellten zu befolgen. Ein gegenseitig respektvoller Umgang halten wir darüber hinaus für selbstverständlich.
- Behalten Sie Ihr Kind stets im Blick. Für die Aufsicht der Kinder sind Begleitpersonen zuständig. Es gibt keine durchgängige Aufsicht durch die Badeangestellten.
- Bleiben Sie in Griffnähe. Für kleine Kinder ist auch wenig tiefes Wasser gefährlich.
- Vertrauen Sie Schwimmhilfen nicht. «Schwimm-Flügeli» bieten Kindern keinen Schutz vor Ertrinken.
- Kinder, die noch nicht schwimmen können, bleiben im Nichtschwimmbereich. Keinen Zutritt haben Kinder zum Flussbad Oberer Letten und zum Flussteil vom Unteren Letten. Im Flussbad Au-Höngg ist der Kanal nur für gute Schwimmer*innen geeignet und im Seebad Utoquai dürfen nur Personen die schwimmen können ins Wasser.
- Kinderwagen gehören nicht an den Beckenrand. Und im Seebad Utoquai und im Frauenbad Stadthausquai dürfen Kinderwagen aus Sicherheits- und Platzgründen nicht mit ins Bad genommen werden.
- Ziehen Sie Kindern Badebekleidung oder Badewindeln an. Egal, ob zum Planschen oder Spielen.
Gästen mit Kindern empfehlen wir den Besuch eines Freibads mit Kinderbereich.
- Die Nutzung von Stand-Up-Paddle-Boards (SUP) und Gummibooten ist in den Strandbädern Mythenquai, Tiefenbrunnen und Wollishofen erlaubt, jedoch nur ausserhalb des Schwimmbereichs. Informationstafeln vor Ort beachten; gekennzeichneter Ein-/Ausstieg nutzen. In allen anderen Bädern sind SUP oder Gummiboote nicht erlaubt.
- Grosse Schwimmhilfen wie Luftmatratzen, Schwimmringe usw. sind im Schwimm- und Nichtschwimmbereich des Sees nicht erlaubt. Sie bieten keine Sicherheit und erschweren die Badaufsicht. Als grosse Schwimmhilfe gilt alles mit einem Durchmesser über 60 Zentimetern.
- In den Nichtschwimmbecken der Freibäder sind grosse Schwimmhilfen erlaubt. Es bedingt jedoch die Aufsicht durch eine erwachsene Begleitperson.
Beachtet auch die Sicherheitsregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG).
- Sprünge sehen wir gerne, aber nur (wo vorhanden) vom Sprungturm und geradeaus. Seitlich vom Sprungturm oder vom Beckenrand ins Wasser springen ist nicht erlaubt – um Unfälle zu vermeiden.
- Ball- und Wurfspiele sind in Ordnung, aber nur auf der Spielwiese (sofern vorhanden). Sonst besser auf eine Beachvolleyball- oder Rasensportanlage ausweichen. Im Strandbad Wollishofen sind die Ruhezeiten einzuhalten. Informationstafel vor Ort beachten.
- Cool, eine Rutschbahn! Aber bitte nur einzeln runtersausen und mit ausreichend Abstand zueinander. Miteinander Rutschen und Stauen ist gefährlich.
- Bitte Duschen – und zwar jedes Mal, bevor man ins Wasser geht. Egal, ob in den See oder Fluss, ins Schwimm- oder Planschbecken.
- Musik hören und spielen ist in Ordnung, aber nur solange es niemanden stört. Bei Reklamationen gilt es die Musik leiser oder ganz auszumachen.
- Wo gehört der Abfall hin? Sauber getrennt in den Kübel und Geschirr bitte zurückbringen.
- Achtung Diebstahl, auch in den Bädern wird gestohlen. Darum achtet auf eure Wertsachen. Am besten Wertsachenfach benützen.
- Es gilt Fahrverbot, daher muss alles auf Rädern geschoben, getragen oder vor dem Bad abgestellt werden.
- Es gilt ein Foto- und Videoverbot. Aufnahmen von Sonnenuntergängen sind aber in Ordnung, solange keine (fremden) Personen darauf zu sehen sind.
- In den Fluss- und Seebädern gibt es Signalflaggen. Die Flaggen zeigen, ob Baden erlaubt und eine Badeaufsicht anwesend (gelbe Flagge: Normalbetrieb) oder ob Schwimmen untersagt ist (rote Flagge). Wenn keine Flagge gehisst ist, ist das Bad geschlossen oder es gilt – im Flussbad Au-Höngg – Schwimmen auf eigene Gefahr.
- Kinder sind willkommen. Unter 10 Jahren jedoch nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.
- Behalten Sie Ihr Kind stets im Blick. Für die Aufsicht der Kinder sind Begleitpersonen zuständig. Es gibt keine durchgängige Aufsicht durch die Badeangestellten.
- Bleiben Sie in Griffnähe. Für kleine Kinder ist auch flaches, wenig tiefes Wasser sehr gefährlich.
- Vertrauen Sie Schwimmhilfen nicht. «Schwimm-Flügeli» bieten Kindern keinen Schutz vor Ertrinken.
- Ziehen Sie Kindern Badebekleidung oder Badewindeln an. Egal, ob zum Planschen oder Spielen.
- Kinder, die das Bad zusammen mit einer Begleitperson besuchen, benützen mit ihrer Aufsichtsperson die Garderobe für Erwachsene oder – wo vorhanden – die Familiengarderobe. Erwachsenen ist der Zutritt in die speziell für Kinder zur Verfügung gestellten Garderoben oder Duschen nicht gestattet.
Gästen mit Kindern empfehlen wir die Kinderspielnachmittage in den Hallenbädern Bläsi, Bungertwies und Oerlikon. Am Mittwochnachmittag werden Bälle, Ringe und Spielmatten ausgegeben. Ebenfalls empfehlen wir das Familienschwimmen am Samstagnachmittag im Hallenbad Leimbach und das Hallenbad Altstetten mit der langen Rutschbahn.
- Sprünge sehen wir gerne, aber nur (wo vorhanden) vom Sprungturm und geradeaus. Seitlich vom Sprungturm oder vom Beckenrand ins Wasser springen ist nicht erlaubt – um Unfälle zu vermeiden.
- Ball- und Wurfspiele sind in Ordnung, aber nur auf den dafür vorgesehenen Wasserflächen (sofern vorhanden).
- Grosse Schwimmhilfen wie Luftmatratzen, Schwimmringe usw. sind nicht erlaubt. Sie bieten keine Sicherheit und erschweren die Badaufsicht. Als grosse Schwimmhilfe gilt alles mit einem Durchmesser über 60 Zentimetern.
- Bitte Duschen – und zwar jedes Mal, bevor man ins Wasser geht. Egal ob ins Schwimm- oder Planschbecken.
- Dusch- und Schwimmbereiche dürfen nicht mit Strassenbekleidung oder -schuhen betreten werden – aus hygienischen Gründen. Und bitte nur Badeschlappen mit sauberer Sohle in diesen Bereichen anziehen. Ansonsten barfuss gehen.
- Bitte nicht rennen – es ist gefährlich. So können Stürze und Verletzungen vermieden werden.
- Nur geübte Schwimmer*innen dürfen ins tiefe Wasser. Nichtschwimmer*innen ist der Zutritt zum Schwimmer*innenbereich aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Plagt der kleine Hunger oder brauchts es noch eine Stärkung vor der nächsten Herausforderung? Dafür haben wir Verständnis. Esst aber bitte nur – falls vorhanden – in den dafür vorgesehenen Bereichen.
- Glasbehälter können zerbrechen. Darum sind sie weder in den Duschen noch in den Schwimmhallen erlaubt.
- Foto- oder Videoaufnahmen sind nicht gestattet, auch nicht von den eigenen Kindern. Es gilt ein Foto- und Videoverbot.
- Ob glattrasiert, mit Stoppeln oder unrasiert. Allen wie es ihnen gefällt. Nur bitte rasiert euch aus hygienischen Gründen zuhause.
- Ab 16 Jahren darf sauniert werden. Voraussetzung: keine offenen Wunden.
- Ausserhalb der Saunakabinen: Bademantel oder Badetuch um den Körper tragen.
- Innerhalb der Saunakabinen: textilfrei und barfuss. Zudem Holzflächen mit einem körpergrossen Badetuch bedecken. Ist das Badetuch zu klein, einfach zweites verwenden oder ein Badetuch mieten. Badetuch kann für 3 Franken (plus 20 Franken Depot) an den Kassen ausgeliehen werden.
- Auf den Ruheliegen: Bademantel oder trockenes, körpergrosses Badetuch als Unterlage verwenden. Intimbereich bedecken.
- Bitte duschen – vor und nach jedem Saunagang und vor jeder Benützung des Tauchbeckens.
- Bitte leise – das gilt auch für Mobiltelefone. Die übrigens nichts im Saunabereich verloren haben. Ihnen ist der Zutritt untersagt. Ebenso wie anderen elektrischen Geräte.
- Bitte keine Körperpflege – Schweissschaben, Bürsten, Kratzen und die Verwendung von Peelings ist in den Saunakabinen nicht erlaubt.
- Bitte nicht essen – ausser in den dafür vorgesehenen Bereichen.
- Füsse und Scherben vertragen sich nicht. Darum sind Glasbehälter im Saunabereich nicht erlaubt.
- Heizkörper und Co. sind keine Ablagefläche. Brandgefahr! Darum diese nicht bedecken. Weder mit einem Badetuch noch sonstigen Gegenständen.