Vergünstigungen (Gebührenreduktionen) sind nur an den Kassen der Sommerbäder, Hallenbäder und Kunsteisbahnen erhältlich. Anrecht darauf haben Inhaber*innen einer Kulturlegi mit Wohnsitz in der Stadt Zürich und Personen mit IV-Ausweis.
- Inhaber*innen einer Kulturlegi mit Wohnsitz in der Stadt Zürich erhalten auf Einzel- und Mehrfacheintritte («Kombi6» und «Kombi12») und auf persönlich ausgestellte Sportabos eine Ermässigung von 50 Prozent.
- Personen mit IV-Ausweis bezahlen für Einzel- und Mehrfacheintritte («Kombi6» und «Kombi12») und auf persönlich ausgestellte Sportabos die gleiche Gebühr wie Jugendliche.
Übertragbare Sportabos können nicht zu einem ermässigten Preis bezogen werden.
Einzeleintritte sind in allen städtischen Hallen- und Sommerbädern gültig sowie für die Kunsteisbahnen Heuried, Oerlikon und Dolder.
Mehrfacheintritte «Kombi6» und «Kombi12» sind gültig für die städtischen Hallen- und Sommerbäder sowie für die Kunsteisbahnen Heuried, Oerlikon und Dolder (ohne Eisdiscos). Sämtliche Mehrfacheintritte können von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden (Pro Person ein Eintritt). Ein Ersatz bei Verlust ist nicht möglich. Die Mehrfacheintritte sind ab Kaufdatum 10 Jahre gültig.
Sportabo Sommer ist gültig für alle Hallen- und Sommerbäder sowie in den Schulschwimmanlagen mit öffentlichem Schwimmen während der gesamten Dauer der jeweiligen Sommersaison (Mitte April bis Ende Oktober).
Sportabo Winter ist gültig für die Kunsteisbahnen Heuried, Oerlikon und Dolder (ohne Eisdiscos) während der gesamten Dauer der jeweiligen Wintersaison (Mitte Oktober bis Anfang März).
Sportabo Jahr ist gültig für alle Hallen- und Sommerbäder sowie in den Schulschwimmanlagen mit öffentlichem Schwimmen für ein Jahr ab Kaufdatum.
Saunaeintritte sind gültig für die Saunas der Hallenbäder City und Leimbach. Zusätzlich zum Saunaeintritt wird auch ein Hallenbadeintritt benötigt; ausser beim Jahresabo, dort ist der Hallenbadeintritt inbegriffen. Das Jahresabonnement ist ab Kaufdatum ein Jahr gültig.
Persönliche Jahres- oder Saisonabonnemente dürfen ausschliesslich von jener Person genutzt werden, auf die das Abo ausgestellt ist. Bei persönlich ausgestellten Abos wird ein Foto aufgenommen und im System hinterlegt. Ein Unterbruch (Sistierung) ist nur bei persönlichen Jahresabos möglich, nicht bei Saisonabonnementen.
Übertragbare Jahres- oder Saisonabonnemente können von mehreren Personen genutzt werden – jedoch nicht gleichzeitig. Zu beachten gilt, dass übertragbare Abonnemente bei Verlust nicht ersetzt werden und kein Abo-Unterbruch geltend gemacht werden kann.
Sämtliche Eintritte und Abonnemente können im Onlineshop oder an den Kassen der Bäder gekauft werden.
Vor Ort sind nur Einzeleintritte und Mehrfachkarten (12 Eintritte) für die Schulschwimmanlagen erhältlich. Keine anderen Eintritte oder Abonnemente.
Vertiefte Informationen zu Eintrittspreisen und Abonnementen finden sich in der Gebührenordnung der Sport- und Badeanlagen.
Bei Verlust kann das Sportabo an der Kasse eines Hallen- oder Freibads oder an den Kassen der Kunsteisbahnen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken ersetzt werden.
Das persönliche Sportabo Jahr und das persönliche Sportabo Jahr Sauna können einmalig für die Dauer von mindestens 20 Tagen und höchstens 180 Tagen unter Gutschrift der entsprechenden Zeitdauer unterbrochen (sistiert) werden. Hierfür ist das Sistierungsformular zu verwenden.
Bei übertragbaren Abonnementen, beim Sportabo Sommer und Sportabo Winter ist eine Sistierung nicht möglich.
Alle persönlichen und übertragbaren Abonnemente (Sportabo Sommer, Sportabo Winter, Sportabo Jahr, Sauna Jahr und die Mehrfacheintritte «Kombi6» und «Kombi12») können vor Ablauf ihrer Gültigkeit unter anteilmässiger Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Hierfür ist das Rückerstattungsformular zu verwenden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 Franken.