Tauchen ist im Zürichsee nur beim Wassersportzentrum – Zürich-Tiefenbrunnen gestattet und mit Ausnahmebewilligung zu bestimmten Zeiten auch in der Limmat. Mehr Infos dazu und das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier.
Der Tauchgang ist mindestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass anzumelden.
Der Tauchgang darf nur mit gültiger Bewilligung der Wasserschutzpolizei durchgeführt werden.
- Nur Tauchende mit Ausbildung im Flusstauchen und entsprechender Erfahrung
- Sicherheits- und Notfallmanagement ist zwingend zu erstellen
- Zwingend: Telefonische Meldung kurz vor dem Abtauchen und Rückmeldung nach dem Tauchgang: Tel. Nr. 044 411 84 11, Wache Wasserschutzpolizei
- Notfallnummer: Tel. 117
- Notfallnummer: Tel. 144
Fliessgeschwindigkeit Limmat max. 1,2 m/s (≈ Abflussmenge 120 m3/s: Limmat abzüglich Sihl oder telefonisch unter Tel. Nr. 044 411 84 11)
Stadthausquai bis ZSG-Haltestelle Landesmuseum (Steg)
Für allfällige Schadenfälle haftet der verantwortliche Organisator in vollem Umfang (OR Art. 41 ff). Bei Tauchunfällen erfolgt in jedem Fall auch eine strafrechtliche Untersuchung.