Tauchen ist im städtischen Bereich des Zürichsees nur beim Wassersportzentrum – Zürich-Tiefenbrunnen gestattet und mit Ausnahmebewilligung zu bestimmten Zeiten auch in der Limmat. Mehr Infos dazu und das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier.
Der Tauchgang ist mindestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass anzumelden.
Der Tauchgang darf nur mit gültiger Bewilligung der Wasserschutzpolizei durchgeführt werden.
- Es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Taucher gleichzeitig im Wasser befinden.
- Das Bergen von Abfällen sowie deren Ablagerung auf öffentlichem Grund ist zu unterlassen, da es sich um einen Plauschtauchgang handelt und Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) nicht involviert ist.
- Der Zugang sowie die Zufahrt zu den Schiffsstandplätzen müssen jederzeit gewährleistet sein und sind durch die Oberflächensicherung entsprechend zu koordinieren.
Da der Einstieg im Bereich von Bootsanlegeplätzen erfolgt, sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Neben gut sichtbaren Tauchflaggen ist eine Oberflächensicherung notwendig, die sicherstellt, dass keine Schiffe in die Tauchzonen einfahren und dadurch Taucher gefährden.
- Nur Tauchende mit Ausbildung im Flusstauchen und entsprechender Erfahrung
- Sicherheits- und Notfallmanagement ist zwingend zu erstellen
- Zwingend: Telefonische Meldung kurz vor dem Abtauchen und Rückmeldung nach dem Tauchgang: Tel. Nr. 044 411 84 11, Wache Wasserschutzpolizei
- Notfallnummer: Tel. 117
- Notfallnummer: Tel. 144
Fliessgeschwindigkeit Limmat max. 1,2 m/s (≈ Abflussmenge 120 m3/s: Limmat abzüglich Sihl oder telefonisch unter Tel. Nr. 044 411 84 11)
Stadthausquai bis ZSG-Haltestelle Landesmuseum (Steg)
Für allfällige Schadenfälle haftet der verantwortliche Organisator in vollem Umfang (OR Art. 41 ff). Bei Tauchunfällen erfolgt in jedem Fall auch eine strafrechtliche Untersuchung.